Grefrath Zwei Grefrather wegen Drogenhandels vor Gericht
Mit Hilfe der Aussage von bereits verurteilten Mittätern und einer Telefonüberwachung sollen die Vergehen nachgewiesen werden.
Grefrath/Krefeld. Das Schöffengericht in Krefeld hat gestern das Verfahren gegen drei Angeklagte wegen verschiedener Drogenvergehen eröffnet. Einem 33-jährigen Grefrather und einem 30-jährigen Kerkener wirft die Staatsanwältin vor, in zwei Fällen unerlaubt Drogen aus Holland eingeführt und in den Handel gebracht zu haben — teilweise gemeinsam mit anderweitig verfolgten Personen. In einem Fall sollen es 1,5 Kilogramm Amphetamin, in einem anderen ein Kilogramm Marihuana gewesen sein. Der Grefrather ist zusammen mit seiner 23-jährigen Freundin außerdem angeklagt, in seiner Wohnung Cannabis angepflanzt und aufgezogen zu haben.
Der Grefrather hat im Gegensatz zum Kerkener ein Teilgeständnis abgelegt. Die Zucht von Cannabis gibt er zu. Er habe jedoch nie selbst Drogen eingeführt und auch nicht verkauft. Zwar habe er zweimal versucht, Drogen zu veräußern, aber keine Abnehmer gefunden. Auch räumt er ein, in Venlo Paletten mit Red Bull-Getränkedosen ohne Mehrwertsteuer für Musikevents erworben zu haben. Der ermittelnde Polizeibeamte schenkte dieser Version allerdings keinen Glauben. Red Bull und Cola seien Szene-Begriffe, die für Aufputschmittel wie Amphetamine stehen und die die Angeklagten in Telefonaten zur Verschleierung ihrer Taten benutzt hätten. Der Freundin des Angeklagten kommt eher eine Nebenrolle zu. Sie habe zu Beginn selbst Drogen konsumiert, aber seit einem Jahr nicht mehr, sagte sie.
Das Paar brachte zur Verhandlung eine Zeugin mit, die es entlastete. Sie sagte aus, dass das von der Polizei in dessen Wohnung außer Cannabis gefundene Ecstasy ihr gehöre und sie es dort vergessen habe. Die honorige Geste wird für die Zeugin jetzt zum Bumerang. Die Staatsanwältin will sie wegen Drogenbesitzes zur Rechenschaft ziehen. Das Gericht hatte zudem zwei in gleicher Sache wegen bandenmäßigen Drogenhandels bereits verurteilte Mittäter geladen, die sich im offenen Vollzug befinden.
Einer von ihnen wollte sich an nichts mehr erinnern. Selbst eine Haftandrohung durch den Richter half nichts. Der zweite Zeuge erinnerte sich um so besser und belastete den Angeklagten aus Kerken. Dieser habe zumindest ein Mal den Drogenkurier gespielt. Detailliert beschrieb er den Ablauf des deutsch-holländischen Handels, nannte Namen und Gelderlöse. Die Aussagen decken sich mit denen des Polizeibeamten. Seine Ergebnisse aus der Telefonüberwachung belasten beide männlichen Angeklagten. Das Gericht beabsichtigt, am Donnerstag die Abhörprotokolle in die Beweisaufnahme aufzunehmen. Danach steht das Urteil an.