Zwei Jahre Haft für Einbruchserie
Ein 28-jähriger Nettetaler legte einen Beutezug durch Grefrath hin. Ziele waren Eisstadion und Mooren-Halle.
Grefrath/Nettetal/Krefeld. Das Schöffengericht in Krefeld hat am Donnerstag einen 28-jährigen Serieneinbrecher aus Nettetal wegen gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls in elf Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. In der Zeit zwischen August 2014 und Februar 2015 verschaffte er sich mit Gewalt Zugang zu diversen öffentlichen Räumen und brach außerdem drei Autos auf. Er raubte Bargeld und Wertgegenstände wie Werkzeuge, die er verkaufte. Auch der von ihm angerichtete Sachschaden war beträchtlich. Die Staatsanwältin listete einen Gesamtschaden in Höhe von 14 000 Euro auf.
„Ein Fischzug durch die Gemeinde. Ab September war vor Ihnen ja nichts mehr sicher“, kommentierte der Richter die Einbruchsserie. Er wollte von dem Beschuldigten wissen, warum er diesen Beutezug unternommen habe. Nach dem Tod des alkoholabhängigen Vaters sei er an falsche Freunde geraten und habe angefangen, Cannabis und Amphetamine zu konsumieren, sagte der 28-Jährige. Weil er keine Arbeit gefunden habe, wurde das Geld knapp. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts und Drogenbedarfs habe er die Diebstähle begangen, die er ausnahmslos zugab. In drei Fällen sei die Beute allerdings geringer ausgefallen, als ihm vorgehalten wird.
Als erstes hebelte er gemeinsam mit einem Komplizen die Tür zur Gaststätte der Tennisanlage des TV Lobberich auf. Statt der von der Polizei ermittelten 5000 Euro habe er dort lediglich 300 Euro erbeutet. Mit dem Verschwinden einer Eismaschine und eines Mixgerätes habe er nichts zu tun. Das bestätigen wohl auch Videoaufnahmen, die die Täter nur mit einer Tasche zeigen. Ob sein Mittäter später möglicherweise noch einmal zurückgekommen sei, um die Geräte zu stehlen, konnte er nicht sagen. Allein der angerichtete Sachschaden betrug 1000 Euro.
Es folgten in kurzem Abstand mehrere Einbrüche in Grefrath: in die Eissporthalle, ein beliebtes Ziel von Einbrechern, in den Kindergarten „An der evangelischen Kirche“, in die Oedter Albert-Mooren-Halle, in eine Supermarkt-Filiale, in die Geschäftsräume einer Metzgerei und in einen Kosmetiksalon. In der Eissporthalle entstand nur ein Sachschaden von 500 Euro, weil die Alarmanlage den Täter in die Flucht schlug. Auch im Kindergarten war nichts zu holen. Allerdings verursachte der Angeklagte dort einen Sachschaden von 3000 Euro.
Aus der Albert-Mooren-Halle entwendete er einen Laptop, Zigaretten und 500 Euro Bargeld sowie Werkzeuge aus der Supermarkt-Filiale und aus einem Gartenschuppen. In der Metzgerei und in dem Kosmetiksalon blieb dem Täter nur eine geringe Beute an Bargeld. Außerdem brach der Nettetaler drei Pkw auf und richtete dabei erheblichen Sachschaden an. Seine Beute: Jacke, Sonnenbrille, Handtasche und Geld.
Unter Berücksichtigung des umfassenden Geständnisses, aber auch mehrerer Vorstrafen plädierte die Staatsanwältin auf zwei Jahre und drei Monate Haft. Der Verteidiger führte die sechs Monate Untersuchungshaft ohne Drogen und die Aussicht auf eine baldige Drogentherapie als guten Willen seines Mandanten an und bat das Gericht um eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Das Schöffengericht folgte im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwältin, sprach aber nur eine zweijährige Haftstrafe aus, die dem Nettetaler ein Hintertürchen offenlässt. Sofern er die Therapie erfolgreich durchführt, kann die Reststrafe nach Prüfung zur Bewährung ausgesetzt werden. „Sie können jetzt noch den Schalter in die richtige Richtung umlegen“, gab der Richter ihm mit auf den Weg.