Das mobile Impfteam des Kreis Viersen ist zunächst in Willich, Kaldenkirchen und St. Tönis im Einsatz. Weitere Termine sollen folgen Mobile Impfaktionen starten doch bereits wieder ab Dienstag
Kreis Viersen · Das mobile Impfteam des Kreis Viersen ist zunächst in Willich, Kaldenkirchen und St. Tönis im Einsatz. Weitere Termine sollen folgen.
(sk) Angesichts der drastisch steigenden Infektionszahlen und des Ansturms auf die Arztpraxen im Kreis bietet der Kreis Viersen nun doch bereits schon in Kürze wieder mobile Impfaktionen an. Das Impfteam ist ab Dienstag an drei Standorten im Kreisgebiet im Einsatz:
Dienstag, 23. November in Willich an der Walzwerkstraße, Gewerbegebiet Stahlwerk Becker (Wasserwerk), von 14 bis 21 Uhr.
Mittwoch, 24. November, im katholischen Pfarrhaus an der Kehrstraße 30 in Nettetal-Kaldenkirchen von 14 bis 21 Uhr.
Donnerstag, 25. November, am alten Rathaus in St. Tönis, Hochstraße / Rathausplatz 2, von 14 bis 21 Uhr.
Weitere mobile Impfaktionen sollen in den kommenden Wochen angeboten werden. Die entsprechenden Termine will der Kreis Viersen in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden rechtzeitig bekanntgeben.
Booster- Erst- und Zweitimpfungen ab zwölf Jahre
Das Angebot steht Menschen ab zwölf Jahren offen, Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Termine müssen vorher nicht vereinbart werden. Verimpft wird der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Bei den Aktionen sollen nicht nur Booster-Impfungen erfolgen, sondern auch Erst- und Zweitimpfungen. Die Booster-Impfung wird erst sechs Monate nach der zweiten Impfung angeboten. Personen, die zuerst mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, wird durch die STIKO eine Auffrischungsimpfung frühestens nach 4 Wochen empfohlen.
Für einen reibungslosen Ablauf bittet bittet der Kreis Viersen darum, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Ein T-Shirt oder ein kurzärmeliges Oberteil helfen beim Impfablauf.
Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährigen wird auch der Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten benötigt), der Impfausweis, die Einwilligungserklärung (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben), der Anamnese- und Einwilligungsbogen (in zweifacher Ausführung) sowohl das Aufklärungsmerkblatt (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben).
Die Unterlagen sind bei den Terminen auch vor Ort verfügbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Kreis Viersen, die aktuellen Unterlagen möglichst vorab ausgefüllt mitzubringen. Alle benötigten Unterlagen finden Interessierte auf der Seite des RKI: