Ungültige Wahl Kreis Viersen geht nach Urteil zur Landratswahl in Berufung
Viersen · Der Kreistag hat die Kreisverwaltung mit dem Schritt der Berufung beauftragt. Aus Sicht der Kreisverwaltung Viersen geht es bei dem Streit auch um eine grundsätzliche Rechtsfrage.
Der Kreis Viersen will Berufung gegen ein Gerichtsurteil einlegen, das die Wahl des Landrats im September 2020 für ungültig erklärt hatte. Der Kreistag habe die Kreisverwaltung am Donnerstag mit diesem Schritt beauftragt, berichtete die Verwaltung. Man wolle die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende März durch das Oberverwaltungsgericht in Münster überprüfen lassen. Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung habe das Wählervotum Bestand, Andreas Coenen (CDU) werde das Amt des Landrats weiter ausüben.
Das Verwaltungsgericht (VG) hatte eine vierseitige Anzeige in einem kostenlos an die Haushalte verteilten Anzeigenblatt eine Woche vor der Wahl gerügt. „Die Artikel enthielten verdeckte Wahlwerbung für den amtierenden Landrat.“ Damit habe der Kreis „gegen die ihm insbesondere in der heißen Phase des Wahlkampfs obliegenden Neutralitätspflicht verstoßen“, hieß es in dem VG-Urteil. Der Kreis Viersen müsse eine Neuwahl anordnen. Coenen war mit 54,1 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang in seinem Amt bestätigt worden.
Der Kreisverband der Linken in Viersen hatte vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Aus Sicht der Kreisverwaltung Viersen geht es auch um eine grundsätzliche Rechtsfrage, wie es in der Mitteilung hieß: Das Düsseldorfer Urteil habe „die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe für Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Wahlen deutlich verschärft.“