Meinung Kein gutes Ergebnis für die Bürger

Dass es eine Berufung geben wird, stand eigentlich bereits fest – nämlich durch den Landrat. CDU und Grüne verpassten dennoch die Chance, ein deutliches Zeichen gegen die Verfehlung von Andreas Coenen zu setzen. Ein Kommentar.

Im Forum am Kreishaus kam der Kreistag am Donnerstag zur Sondersitzung zusammen.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Die Neuigkeit des Abends war nicht, dass es eine Berufung geben wird. Landrat Andreas Coenen hatte bereits im Vorfeld der Sitzung mehr als deutlich gemacht, dass er in jedem Fall und wenn nötig auch alleine Berufung einlegen will. Natürlich hat die Entscheidung der Kreistagsmitglieder auch potenziell finanzielle Auswirkungen – aber am Ende ging es um etwas anderes.

Grüne und CDU beharren darauf, es sei sehr wichtig, den rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen, um maximale Rechtssicherheit zu erlangen. Ja, das Gericht habe gar indirekt empfohlen, den Sachverhalt an die nächsthöhere Instanz weiterzugeben  – und es reiche nicht, wenn der Landrat dies alleine tut. Denn der Kreisausschuss hatte das Wahlergebnis damals für rechtmäßig erklärt, Einwände abgewiesen, und müsse nun an dieser Auffassung festhalten. Offen bleibt, warum es für CDU und Grüne undenkbar ist, sich vom Verwaltungsgericht eines Besseren belehren zu lassen – verfügt das Gericht doch in Fragen der Rechtmäßigkeit zweifellos über größere Kompetenz als Kreistag oder -verwaltung.

Nein, CDU und Grüne bleiben bei der Behauptung, die dreiste Wahlwerbung habe keine relevanten Auswirkungen auf die Wahl gehabt. Eine Annahme, die ebenso wenig bewiesen werden kann, wie das Gegenteil. Mit der Konsequenz, dass man dem Landrat diesen Skandal nun final als Kreistag einfach durchgehen lässt. Und damit potenziell die Tür öffnet für weitere Verfehlungen dieser Art.

Am Donnerstag gab es für alle Kreistagsmitglieder die Chance, ein deutliches Zeichen gegen derlei Machenschaften zu setzen – und trotzdem nicht gleich eine Neuwahl fürchten zu müssen. Doch zu viele haben sie vertan. Kein gutes Ergebnis für die Bürger.