Kreis Viersen Landratswahl – Kreis legt Berufung ein
Kreis Viersen · In einer Sondersitzung des Kreistags stimmte die schwarz-grüne Mehrheit dafür, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einzulegen. Das hatte die Wahl von Andreas Coenen (CDU) als ungültig eingestuft.
(mrö) „Ich freue mich über die Entscheidung des Kreistags“, erklärte Landrat Andreas Coenen (CDU) laut einem vorbereiteten Pressestatement nach der Sondersitzung des Kreistags. Die schwarz-grüne Mehrheit hatte dafür gestimmt, dass die Kreisverwaltung Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einlegt, das dem Kreis auferlegte, die Wahl Coenens wegen eines Wahlfehlers für ungültig zu erklären und Neuwahlen anzusetzen. Nun wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit der Angelegenheit befassen.
Eine Prognose, wann das OVG zu einem Urteil kommen könnte, lasse sich nicht stellen, sagt OVG-Sprecherin Gudrun Dahme. „Das hängt von vielen Faktoren ab.“ So dürfe zunächst die Gegenseite — die Partei Die Linke hatte gegen den Kreis Viersen geklagt — eine Erklärung abgeben, auf die dürfe dann der Kreis antworten. „Oft stellt eine der prozessbeteiligten Seiten auch einen Antrag auf Fristverlängerung.“ Und wenn der Schriftverkehr erledigt sei, hänge es auch noch davon ab, wann der Senat einen Termin für die Verhandlung finde. „Das dauert aber nicht zwangsläufig alles Jahre“, betont Dahme.
Mit Spannung war erwartet worden, wie sich die Grünen bei der Abstimmung verhalten würden. Die Linke, SPD, FDP und AfD hatten bereits vor der Sitzung erklärt, sie würden gegen eine Berufung stimmen. Argumentationslinie: Der Landrat habe die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als „Wahlfehler“ eingestufte, eine Woche vor der Wahl veröffentlichte vierseitige Anzeige der Kreisverwaltung in einem Anzeigenblatt verantwortet und selbst das Recht, in Berufung zu gehen. Ergo solle er es auch selbst tun.
Bei der CDU war früh klar, dass sie für eine Berufung stimmen würde. Somit waren die 15 grünen Kreistagsmitglieder entscheidend für den Ausgang der Abstimmung – und mitentscheidend für das politische Schicksal Coenens. Hätte der Landrat in dieser wichtigen Frage keine Mehrheit im Kreistag hinter sich gehabt, wäre er zwar bis zu einem rechtskräftigen Urteil rechtmäßig im Amt gewesen, aber politisch kaum tragbar.
Vielleicht auch deshalb hatte Coenen am Montag per E-Mail bei den grünen Kreistagsmitgliedern für eine Zustimmung zur Berufung geworben – und ihnen das, wie er selbst schrieb: „ungewöhnliche“ Angebot gemacht, aus seiner Privatkasse die Hälfte der Verfahrenskosten zu tragen, sollte auch das OVG die Wahl für ungültig erklären.
Die Grünen hatten sich erst kurz vor der Kreistagssitzung getroffen. „Die Beteiligten und die Betroffenen und Beobachter sind sich einig“, sagte der Fraktionsvorsitzende Jürgen Heinen. „Die Veröffentlichung der Kreisbeilage eine Woche vor der Wahl war ein Fehler. Aber wir sind alle zu dem Schluss gekommen, dass die Veröffentlichung das Wahlergebnis nicht beeinflusst hat.“ Das habe das Verwaltungsgericht anders gesehen. Für ihn sei der Schlüsselsatz des Urteils, dass das Verwaltungsgericht Berufung ausdrücklich zugelassen hat. „Neuwahlen wären das schärfste Schwert in einer Demokratie – da sollten wir uns doppelt gerichtlich absichern, gerade weil uns das Verwaltungsgericht dafür die Tür geöffnet hat“, sagte Heinen. Er betonte: „Nicht relevant bei unserer Entscheidung ist das Angebot des Landrats, sich an den Kosten des Berufungsverfahrens zu beteiligen.“ Heinen erklärte: „Wir haben sehr offen und kontrovers diskutiert – und die Mitglieder sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.“ Von den 58 anwesenden Kreistagsmitgliedern stimmten 20 gegen ein Berufungsverfahren: SPD, FDP, Die Linke und ein Mitglied der Grünen. 37 (CDU und Grüne) stimmten dafür, ein Mitglied der Grünen enthielt sich.