Bewährung für Verkehrs-Rowdy
Nettetaler hatte sich mit einem Polizisten in Zivil angelegt.
Nettetal/Krefeld. 14 Monate Haft auf Bewährung, 1600 Euro Geldstrafe und drei Monate Fahrverbot: Dieses Urteil fällte eine Richterin am Amtsgericht Krefeld am Dienstag gegen einen 33-jährigen Nettetaler.
Er war im August 2011 an einen Polizisten in Zivil geraten, der mit seiner Mutter die Pastor-Schmidt-Straße in Lobberich überqueren wollte. Der Beamte versuchte durch Handzeichen, den in der 30er-Zone offensichtlich zu schnellen 33-Jährigen zu einer gemäßigteren Fahrweise zu bewegen.
Nach einer Vollbremsung lieferte sich der Angeklagte mit dem Polizisten ein heftiges Wortgefecht, das in Beleidigungen ausartete. Obwohl der Beamte seinen Dienstausweis zeigte, verweigerte der Fahrer die Feststellung seiner Personalien und drohte, seinen Gegenüber umzufahren, wenn er nicht den Weg freigebe.
Langsam fuhr der Nettetaler los und berührte den Polizisten, der daraufhin zurücksprang. Dass der Angeklagte dann ein zweites Mal anfuhr und sich der Beamte nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte, machte für Staatsanwältin wie Richterin aus einem Gefährdungs- einen Verletzungsvorsatz, bei dem eine Verletzung billigend in Kauf genommen wurde.
Und zwar in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten.
Dabei habe der Verurteilte noch Glück gehabt, so die Richterin. Eigentlich hätte man ihm die Fahrerlaubnis sofort nach der Tat für bis zu eineinhalb Jahre entziehen müssen. Wegen der langen Zeit bis zur Verhandlung und ohne bisherige straf- oder verkehrsrechtliche Auffälligkeit erhalte er jetzt nur drei Monate Fahrverbot. Strafmindernd wurde berücksichtigt, dass er die Beleidigungen zugegeben und sich bei dem Polizisten entschuldigt hat. wop