Nettetalerinnen feiern das Jubiläum des Frauenwahlrechts

Seit 1918 dürfen Frauen in Deutschland wählen.

Foto: dpa

Leuth. Die wohl radikalsten im Kampf für die Durchsetzung des Frauenwahlrechts waren die britischen Suffragetten. Anfang des 20. Jahrhunderts warfen die Frauenrechtlerinnen Fensterscheiben ein, zündeten Briefkästen an und traten, als sie dafür in Haft kamen, in den Hungerstreik. 1918 wurde ihr Einsatz belohnt. Sie durften an Wahlen teilnehmen. Im gleichen Jahr zog Deutschland nach: Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Knapp 100 Jahre ist das her. „Das ist ein Grund zu feiern, aber nicht zu rasten“, sagt Renate Dyck, SPD-Fraktionsvorsitzende.

Zum internationalen Frauentag am 8. März lässt sich eine Gruppe von Frauen im Atelier van Eyk, Heerstraße 58a in Leuth, jedes Jahr etwas einfallen. In diesem Jahr steht das Jubiläum zum Frauenwahlrecht im Mittelpunkt. Neun Frauen bringen dafür zusammen mit Theaterpädagoge Dirk Windbergs ein Improvisationstheater ins Atelier van Eyk. In fünf Szenen von jeweils drei bis fünf Minuten Länge zeigen die Laiendarstellerinnen Szenen aus dem Alltag von Frauen, die Anfang des 20. Jahrhunderts gelebt haben oder gelebt haben könnten. Auch die deutschen Frauen hatten 1918 einen rund 20 Jahre dauernden Kampf für ihr Wahlrecht hinter sich, berichtet Julietta Breuer, die Historikerin in der Runde.

Dyck beschäftigt sich mit der Sozialdemokratin Lily Brown, SPD-Ortsverbandsvorsitzende Tanja Jansen mit der Künstlerin Käthe Kollwitz. Karin Banck stellt ihre eigene Großmutter, eine Köchin und Kindererzieherin, vor. Andere Charaktere sind erfunden: Rita Heyer spielt eine Dame, die gegen das Frauenwahlrecht ist. Breuer rundet den Abend mit geschichtlichen Fakten ab. Dazu tragen sie Kleidungsstücke, die an die damalige Zeit erinnern.

Zum Kreis der Frauen im Atelier gehören auch Wilhelmina Spolders, Christa Terporten, Ulla Hoeke und Dagmar Reichel. Seit kurz vor Weihnachten treffen sie sich, um zu proben. „Wir sind ein bisschen aufgeregt“, sagt Dyck, die auch Vorsitzende des interfraktionellen Arbeitskreises Frauen der Stadt ist: „Es ist auch für uns eine Premiere.“

Beschlossen wurde die Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 durch den „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten“. Mit der „Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918 wurde das Frauenstimmrecht im Gesetz verankert. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Rund 90 Prozent der wahlberechtigten Frauen nutzten das. „Jungen Frauen ist heute gar nicht mehr bewusst, was die Frauen damals geleistet haben“, sagt Breuer.

Als erstes europäisches Land führte Finnland 1906 das Frauenwahlrecht ein. Das letzte Land in Europa war Liechtenstein 1984.

“ Anmeldung für die Veranstaltung am 8. März per E-Mail an:

renate-dyck@t-online.de