Prozess in Mönchengladbach Campingplatz-Prozess: Neue Anträge gestellt
Niederkrüchten. · Die Beweisaufnahme konnte deshalb am Dienstag nicht geschlossen werden.
Weitere Anträge haben am Dienstag verhindert, dass die Beweisaufnahme in einem Prozess wegen Mordes auf einem Niederkrüchtener Campingplatz geschlossen werden konnte.
Eine 52-Jährige aus Neuss ist wegen Mordes, ihr aus Viersen stammender Sohn (21) sowie zwei weitere Mittäter aus Mönchengladbach (23 und 24) sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die beiden Männer sollen im Auftrag von Sohn und Mutter deren Lebensgefährten angegriffen haben. Das Opfer soll noch gelebt haben, als die Männer es auf dem Campingplatz zurückgelassen haben. Laut Anklage soll die 52-Jährige dem Mann anschließend „mindestens zweimal mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen“ haben. Das Opfer starb noch am Tatort.
Der Verteidiger möchte den Anklagevorwurf gegen seine Mandantin widerlegen: Sein Beweisantrag dreht sich um ein Foto, das auf dem Handy eines der beiden Angeklagten wiederhergestellt werden konnte. Es zeige „eine liegende männliche Person, deren Kopf seitlich nach rechts gedreht“ sei. Das entspräche der Auffindesituation des Opfers Roland P. (54). Die Person auf dem Foto habe Augen und Mund geschlossen, dies spräche dafür, dass eine Leiche zu sehen sei. Da das Foto in schlechter Qualität vorliegt, soll ein Experte es mit Bildbearbeitungsprogrammen verbessern. Dann soll ein Sachverständiger klären, ob es sich bei der Person um einen Toten handele.
In ihrem Antrag bat die Nebenklage, dass eine Sachverständige zu Spurenmaterial, das an der Kleidung des Opfers gefunden wurde, befragt werde. Die Verteidigung sowie die Nebenklage baten um Einsicht in das Rohmaterial der von einer Spezialfirma wiederhergestellten Daten. Die Verteidigung erklärte, dass es ihr um die Kommunikation der Männer zu ihren Freundinnen gehe und dass die Auswertung einige Zeitn Anspruch nehmen könnte. Die Kammer erwiderte, dass der Prozess nun nicht „Monate pausieren könne“, bis das Datenmaterialgesichtet sei. Laut Staatsanwalt Stefan Lingen sei es „unwahrscheinlich, dass zu diesem Zeitpunkt noch etwas gefunden wird, das uns weiterhilft“. Über die neuen Anträge wird am Dienstag, 11. Juni, entschieden.