Ein Komitee für die Ethik
Aus Süchteln und Viersen kommen die Mitglieder eines neuen Gremiums.
Süchteln/Viersen. Es geht um schwerwiegende Fragen, die menschliches Leben unmittelbar betreffen. Sie lauten etwa: Wie weit kann ich dem Wunsch eines depressiven oder dementen Patienten folgen? Oder: Welche lebensverlängernden Maßnahmen dürfen durchgeführt werden, wenn die Angehörigen entgegen dem geäußerten Wunsch eines Koma-Patienten agieren, dieser aber nicht schriftlich festgelegt ist?
Ein gemeinsames klinikübergreifendes Ethik-Komitee, das aus Vertretern des St. Irmgardis-Krankenhauses Süchteln und dem Allgemeinen Krankenhaus Viersen (AKH) gebildet wurde, will hier Entscheidungshilfen erarbeiten.
Fünf Monate dauerte die Planungsphase, jetzt ist das Komitee einsatzbereit. In der konstituierenden Sitzung wurde Dr. Falk-Rüdiger Althoff, ehemaliger AKH-Chefarzt, zum Vorsitzenden gewählt; stellvertretender Vorsitzender wurde Oberarzt Klaus Bensmann vom St. Irmgardis-Krankenhaus.
Die Satzung orientiert sich an Informationen zum klinischen Ethik-Komitee der Malteser, Empfehlungen der Abteilung für Ethik des University Medical Centers Nijmwegen und an der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“, an der unter anderem die Bundesärztekammer mitgewirkt hat.
Damit auch möglichst unterschiedliche Sichtweisen einfließen, sind verschiedene Berufsgruppen aus beiden Häusern vertreten: neben Ärzten und Pflegekräften auch Verwaltungsangestellte, Seelsorger sowie Mitarbeiter aus den Funktionsdiensten.
Wenigstens viermal im Jahr will sich das 18-köpfige Komitee treffen. Dabei sollen ethische Leitlinien erarbeitet werden, die als praktische Hilfe bei Fallbesprechungen dienen.
„Zunächst werden wir Leitlinien zu häufig wiederkehrenden Problementscheidungen erarbeiten. Zum Beispiel: Umgang mit Patientenverfügungen, Therapie-Begrenzung oder -Abbruch bei Intensivpatienten, künstliche Ernährung mit Sonden und Umgang mit Mitgliedern der Zeugen Jehovas“, so der Vorsitzende.
Mit den Leitlinien will man sicherstellen, dass Entscheidungen auf allgemeinen Wertvorstellungen basieren und vor allem der Patientenwille — oder bei nicht entscheidungsfähigen Patienten sein mutmaßlicher Wille — berücksichtigt werden.
Sie sind aber keine verbindlichen Handlungs-Anweisungen, sondern Empfehlungen. Die letzte Entscheidungsverantwortung bleibt beim behandelnden Arzt, stellen die Verantwortlichen der Krankenhäuser klar.