Er wollte Rache – mit einer Wehrmachtspistole

Mutmaßlicher Täter feuerte sieben Schüsse auf seine Opfer und lud dann noch nach.

Amern. Die Waffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, will Hans P.1995 von seinem Vater geschenkt bekommen haben, gemeinsam mit 100 Schuss Munition. Eine Waffenbesitzkarte dafür hat er nicht. Seitdem soll die Pistole immer im Keller gelegen haben. Bis er sie und die Kugeln am Montag, als er von seinem Wohnort Unna zu seiner Tochter Barbara reiste, in eine Plastiktüte packte.

Ursprünglich sollte der Termin schon am Montag stattfinden, er war um einen Tag verschoben worden. P. und seine Frau übernachteten bei der Tochter. Zu seinem Motiv hat der Täter in den bisherigen Vernehmungen ausgesagt, er habe "endlich in dieser Angelegenheit einen Fortschritt haben wollen", wie Polizeiführer Jürgen Schneider erläutert.

Die Angelegenheit - das ist das Haus, das seiner Tochter und ihrem Ex-Ehemann gehört. Bezahlt hat es Hubert K., aber Hans P. hat dort viele Arbeitsstunden hineingesteckt, Aus- und Umbauarbeiten erledigt. Der Termin mit Rechtsanwälten und Gutachtern sollte Angelegenheit verschleppen. Deshalb feuerte er auf die vier Männer nicht nur die ersten sieben Schüsse aus der Pistole ab, sondern lud noch einmal drei

Kugeln nach, "um sicher zu ein, dass er sie töten wird", sagt Schreiber. P. habe die, die seiner Ansicht nach das Verfahren in die Länge gezogen hätten, bestrafen wollen. P. hat alle Taten eingeräumt, von Reue sprechen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht.

2006 hatte eine Tante seines Schwiegersohns ein Verfahren gegen ihn angestrengt, weil er sie mit einem Baseballschläger krankenhausreif geschlagen habe. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach wurde eingestellt wegen eines "Verfahrenshindernisses" - der Angeklagte legte Atteste vor, dass er verhandlungsunfähig sei. Ein Gutachter bestätigte ihm dies, auch mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung scheiterte die Nebenklägerin.

Die Frage, ob es diesmal wieder zur Verfahrensunfähigkeit kommen könne, wird nicht abschließend beantwortet. Zunächst einmal sei P. haftfähig, dann gebe es Medikamente und die Möglichkeit, das Verfahren auf kurze Zeiten am Tag zu begrenzen, erklärt der zuständige Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff. Er glaube daran, dass der dreifache Mord verhandelt wird.