Es bleibt immer etwas hängen
Für jemanden, der nie angeklagt oder verurteilt worden ist, gilt die Unschuldsvermutung, erinnerte Richterin Beckers. Von daher dürfe der Kreis seine Argumentation nicht auf unbewiesene Vorwürfe stützen.
04.05.2011
, 10:10 Uhr
Damit hat die Sache einen vorläufigen Abschluss gefunden. Aus der Welt ist sie aber nicht. Denn Anschuldigungen mit kinderpornographischem Hintergrund verschwinden nie ganz aus dem Gedächtnis der Menschen, es bleibt immer etwas hängen.
Von daher mag Weber im Arbeitsgerichts-Prozess zwar gewonnen haben, seine berufliche Zukunft aber ist verbaut.