Jugendamtsleiter: Kündigung ist unwirksam
Das Krefelder Arbeitsgericht hat die Vorwürfe des Kreises Viersen zurückgewiesen. Von kinderpornographischem Hintergrund könne nicht die Rede sein.
Krefeld/Kreis Viersen. Durch Fotos auf der Internetseite des Vereins Jugend aktuell, dessen Vorsitzender Thomas Weber ist, war der Stein Anfang Januar ins Rollen gekommen.
Der Kreis Viersen sah durch die Fotos den Jugendschutz verletzt, mutmaßte einen kinderpornographischen Hintergrund. „Völlig harmlose Spaßbilder“, sagte jetzt Arbeitsrichterin Edith Beckers.
Die fristlose Kündigung des Kreis-Jugendamtsleiters vom 19. Januar sei ebenso unwirksam wie die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Kreis am Tag zuvor.
Das Arbeitsverhältnis wird aber trotzdem beendet — auf Webers Wunsch hin. Das Gericht sprach ihm zudem eine Zahlung durch den Kreis von knapp 44 000 Euro zu. „Mit einem Arbeitgeber, der einen so verunglimpft, kann man nicht mehr zusammenarbeiten“, so Weber-Anwalt Herbert Huppertz.
„Wir werden noch die schriftliche Begründung abwarten, aber die Tendenz geht eindeutig dahin, dass wir Berufung einlegen werden, denn die Entscheidung ist aus unserer Sicht absolut nicht nachvollziehbar“, sagt Kreis-Pressesprecher Axel Küppers zu dem Teilurteil.
Ein Teilurteil ist es deshalb, weil verschiedene fristlose Kündigungen und Anfechtungen im Raum stehen. Die müssen chronologisch nacheinander abgearbeitet werden.
Eine juristische Komplikation, die aber nichts an der Einschätzung der Vierten Kammer des Arbeitsgerichts ändert. Richterin Beckers fand deutliche Worte. Dass Weber die Prag-Fahrt seines Vereins, um deren Bilder es unter anderem ging, in „sexualisiertem Licht“ durchgeführt habe, „ist weit hergeholt“, sagte sie.
Der Kreis „versteigt sich zu Dingen, die ich nicht mehr nachvollziehen kann“, so Beckers weiter. „Völlig unerträglich“ werde es, wenn der Kreis Viersen in einem seiner Schriftsätze davon spreche, „der Kläger sei landläufig als Sittenstrolch bekannt“. Auch die Argumente, zwei inzwischen erwachsene Männer hätten von Übergriffen berichtet, ließ sie nicht gelten.
Anwalt Huppertz äußerte sich nach dem Verfahren zufrieden. „Ich hatte es gehofft und erwartet, freue mich, dass es so deutlich ausgefallen ist“, sagte er. Nichts desto trotz sei die Zukunft seines Mandanten „eine dramatische Angelegenheit“.
Sein ganzes Berufsleben sei darauf ausgerichtet gewesen, Jugendarbeit für öffentliche Träger zu leisten. „Es wird ein großes Problem, noch einmal unbelastet tätig zu werden“, prophezeit er.
Für Landrat Peter Ottmann stellt sich vor allem eine Frage: „Im Ergebnis möchte ich von der Justiz wissen, ob solch ein Mensch wirklich Leiter eines Jugendamtes sein kann“. Man halte beim Kreis Weber „nach wie vor für charakterlich ungeeignet für dieses Amt, in dem ihm weite Teile der Jugendlichen im Kreis Viersen anvertraut sind“, so der Verwaltungschef.