Kanustation: BUND Viersen vermisst Gutachten
Artenschutz: Untersuchungen sollen vorgelegt werden. Stadt: Wir haben Vorgaben erfüllt.
Viersen. Einmal mehr äußert der BUND Viersen Bedenken gegen die geplante Kanustation an der Rheinstraße. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung legen die Naturschützer Widerspruch gegen den Bebauungsplan ein und fordern, die Beteiligung der Öffentlichkeit zu stoppen, die wegen fehlender Gutachten nicht rechtswirksam sei.
Laut BUND gebe es kein Artenschutzgutachten zu den bedrohten Vogelarten Steinkauz, Schleiereule, Fledermäuse. Die Auffassung der Stadt, dass das vom BUND geforderte Gutachten zum Artenschutz in den Grünordnungsplan eingeflossen ist und als "Artenschutzprüfung" genügt, teilen die Mitglieder nicht.
Nach BUND-Recherchen seien aktuell Steinkäuze und Schleiereulen durch Experten nachgewiesen worden. Deshalb lehne man "alle geplanten touristischen Aktivitäten, die dort auf der gesamten Feuchtwiese und an der Brombeerhecke geplant sind, ab".
Es müsse der gutachterliche Beweis erbracht werden, dass die Vogelarten nicht in ihren Lebensräumen beeinträchtigt würden.
"Wir haben nach unserer Auffassung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und mit der Landschaftsbehörde abgestimmt", sagt Walter Jenniches, Abteilungsleiter Bauleitplanung und Vermessung bei der Stadt.
Darüber hinaus würden im Rahmen der Offenlegung auch die Behörden beteiligt. "Diese haben also Gelegenheit, vom Ergebnis unserer Darstellung Kenntnis zu nehmen und Vorschläge einzubringen."