Wahlplakate in Viersen NPD muss Wahlplakate in Viersen abhängen
Viersen. · Die Stadt hat der Partei eine entsprechende Verfügung am Mittwoch zugestellt.
Die Stadt Viersen hat die rechtsextreme Partei NPD am Mittwochnachmittag aufgefordert, ihre Plakate zur Europawahl mit dem Slogan „Migration tötet!“ im Stadtgebiet abzuhängen. Dazu nutzte die Stadtverwaltung den Text einer ordnungsbehördlichen Verfügung des Mönchengladbacher Oberbürgermeisters, gegen die die NPD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt hatte. Laut dem Gericht können die Plakate nicht einfach in ganz Deutschland verboten werden – jede Kommune müsse selbst aktiv werden. Das liege an dem besonderen Aufbau der Ordnungsbehörden, sagte ein Sprecher.
Tatbestand der Volksverhetzung ist laut Gericht erfüllt
So wurde die NPD nun von der Stadt Viersen aufgefordert, die Plakate bis Mittwoch-Mitternacht zu entfernen. Ein Kurier stellte die entsprechende Verfügung am Mittwochnachmittag nach Hückelhoven zu. Dort hat der NPD-Kreis- und Stadtvorstand seinen Sitz.
Unter anderem an der Freiheitstraße hatte die rechtsextreme Partei plakatiert. Mit den Plakaten gefährde die NPD die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt. Und: Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Migranten würden unterschiedslos als widerrechtliche Eindringlinge kriminalisiert und verächtlich gemacht, so das Gericht. Verstärkt werde diese herabwürdigende Wirkung des Wahlplakates durch die in großen Lettern hervorgehobene Aussage „Migration tötet!“. Dadurch würden Migranten generell als gefährlich gebrandmarkt und pauschal mit der Gefahr von Tötungsdelikten verknüpft.
Grünen-Ratsherr hatte die NPD am Wochenende angezeigt
Am Wochenende hatte der Viersener Grünen-Ratsherr Norbert Dohmen die NPD wegen Volksverhetzung angezeigt und Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) gebeten, dafür zu sorgen, dass die Plakate abgehängt werden.
Auch in anderen Bundesländern durften die NPD-Plakate nicht hängen bleiben: Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Dresden eine Aktion der sächsischen Stadt Zittau für Recht erklärt. Die Stadtverwaltung dort hatte die NPD-Plakate selbst abgenommen, wogegen die Partei einen Eilantrag einreichte – der ebenfalls am Dienstag abgelehnt wurde.
Bereits einige Tage zuvor hatten mehrere Landkreise und Städte in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, die Plakate zu entfernen. Das Landgericht Schwerin hatte dort ebenfalls einen Eilantrag der NPD abgelehnt.