"Endverbraucher müssen sich ab diesem Datum mit netto 2,047 Cent pro Kilowattstunde an der Förderung regenerativer Energien beteiligen. Diese so genannte EEG-Quote gilt dann bundesweit einheitlich - und liegt netto 0,94 Cent pro Kilowattstunde über der aktuellen EEG-Umlage der Niederrheinwerke von 1,11 Cent", heißt es.
Die Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sinke geringfügig um netto 0,1 Cent, könne aber die Erhöhung durch die EEG-Umlage nicht kompensieren. "Unter dem Strich ergibt sich allein hieraus eine Erhöhung von netto 0,84 Cent pro Kilowattstunde (brutto: 1 Cent)."