Tod eines Kitakindes in Viersen Angeklagte im Mordfall Greta laut Gutachterin voll schuldfähig

Mönchengladbach · Die angeklagte Kindergärtnerin im Prozess um den Tod eines Kitakindes in Viersen ist nach Einschätzung einer Gutachterin voll schuldfähig. Die Psychiaterin erklärte nun, warum sie das so sieht.

Die wegen Mordes Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts zwischen Justizvollzugsbeamten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die angeklagte Kindergärtnerin im Prozess um den Tod des Kitakindes Greta in Viersen ist nach Ansicht einer Gutachterin voll schuldfähig. Sie habe keine Hinweise auf eine krankhafte Persönlichkeitsstörung entdecken können, sagte die forensische Psychiaterin am Mittwoch im Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach. Bei den Treffen sei die 25-Jährige zugewandt, souverän und sehr ruhig gewesen. Die Angeklagte habe gesagt, sie habe die Taten nicht begangen.

Ihr wird Mord an dem drei Jahre alten Mädchen vorgeworfen. Sie soll ihm im April 2020 in Viersen den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Das Kind starb knapp zwei Wochen später im Krankenhaus. Angeklagt ist die Frau auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Kostenpflichtiger Inhalt Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach Gretas Tod bekannt geworden.

In einem am Mittwoch im Prozess verlesenen Brief aus der Haftanstalt an ihre Eltern hatte die Angeklagte beteuert, dass sie Kindern nie etwas angetan habe. „Ich bin kein Monster“, schrieb sie.

Die Gutachterin berichtete von ihrer Beobachtung, dass die Angeklagte sehr tränenreich geweint, aber nicht erschüttert gewirkt habe. „Es fehlte die Tiefe“, sagte die Psychiaterin. Sie wolle nicht ausschließen, dass die Angeklagte im Rahmen „einer übersteigerten Bestrafungsaktion“ der kleinen Greta die Luft abgedrückt habe.

In den Kitas war die junge Frau als nicht geeignet für den Beruf angesehen worden. In Viersen war ihre Probezeit nicht verlängert worden. Der Atemstillstand von Greta ereignete sich am letzten Arbeitstag der 25-Jährigen dort.

(dpa)