Viersener mit gestohlenen Hosen und T-Shirts erwischt

Angeklagte zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Viersen. Diebstahl in einem Mönchengladbacher Supermarkt warf der Staatsanwalt den drei Angeklagten aus Viersen mit dem polnischen Pass vor. „Das haben wir verstanden“, reagierten die 31, 24 und 23 Jahre alten Männer, als die Dolmetscherin die Anklage in die Muttersprache der Polen übersetzte. „Wir geben zu, dass wir das gemacht haben“, ergänzten sie. Anschließend verstummten die drei von der Anklagebank.

Dagegen erinnerte sich ein Verkäufer vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht, was er und seine Kollegen am 4. November 2014 in der Textilabteilung des Supermarktes beobachtet hatten: „Die Männer nahmen sich stapelweise Hosen und T-Shirts vom Haken und verschwanden damit in den Umkleidekabinen“. Anschließend habe man die Männer hinter dem Kassenbereich am Ausgang aufgegriffen. „Einer hatte mehrere Hosen übereinander gezogen, ein anderer zwei T-Shirts übereinander“, so der Zeuge vor Gericht.

Die Verkäufer riefen die Polizei. Die Beamten durchsuchten auch das Fahrzeug, das die Angeklagten vor der Tür geparkt hatten. Darin fanden sie weitere, offensichtlich gestohlene Textilien, aber aus anderen Geschäften. Die mit einer Zange abgetrennten Sicherungsetiketten lagen daneben. Laut Anklage sollen die drei Polen im November Ware für 597 Euro gestohlen haben. Doch dagegen protestierten die nun nicht mehr schweigenden Angeklagten. So viel hätten sie damals keineswegs erbeutet. Eine Jacke, zwei Hosen und ein T-Shirt im Gesamtwert von 132 Euro, mehr sei es nicht gewesen, beteuerte der 31-jährige Pole.

Am Ende verurteilte das Gericht die beiden älteren Angeklagten, die in der Bundesrepublik noch nie aufgefallen waren, zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Strafen können in Raten gezahlt werden. Doch den 23-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten- ohne Bewährung, weil er bereits 2013 mit einem Diebstahlsversuch aufgefallen war.