Viersener räumt Unfallflucht ein
Der Angeklagte (36) soll an der Donker Straße einen Freund verletzt allein gelassen haben.
Viersen. Die Oberstaatsanwältin musste gestern im Landgericht eine Menge vorlesen. Es geht um einen Unfall mit Fahrerflucht, bei dem der angeklagte Viersener (36) Zeugen gebeten haben soll, seinen Freund ins Krankenhaus zu fahren und nicht die Polizei zu rufen; um eine Körperverletzung seiner Lebensgefährtin und am folgenden Tag eine Misshandlung der Frau, die er mit anderen begangen haben soll.
Hinzu kommen Anklagen, die mit Betäubungsmitteln zu tun haben: Nachdem er morgens eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, soll er abends für 400 Euro Marihuana gekauft haben und später in der Nacht bekifft auf der A52 bei Willich damit erwischt worden sein. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung ein paar Monate später fanden Beamte Rauschgift sowie ein Butterfly-Messer, das im Auto lag. Drei weitere Betäubungsmittel-Vergehen stehen noch auf der Liste, das letzte bei seiner Festnahme, als wieder Marihuana und Ecstasy gefunden wurde.
Über seine Anwältin ließ der Viersener erklären, dass er die Tatvorwürfe einräume. Lediglich zur Beteiligung der anderen Beschuldigten bei der Verletzung seiner Lebensgefährtin wollte er sich nicht äußern. Er habe ein Drogenproblem gehabt, hauptsächlich mit Marihuana, im vergangenen Jahr auch mit Amphetaminen. In der Haft habe er vom ersten Tag an nicht mehr konsumiert, „obwohl es die Gelegenheit gegeben hätte“, wie er betonte.
Zu dem Unfall am 15. Juli, bei dem ein Freund als Beifahrer schwer verletzt worden war, sagten gestern auch Zeugen aus. Ein Viersener (52) war auf der Donker Straße nachts von ihm mit hoher Geschwindigkeit überholt worden. Am nächsten Baum habe er dann das Auto und den Schwerverletzten gesehen. Der Viersener habe ihm erklärt, er könne weiterfahren, es sei alles in Ordnung. Zum Schein habe er das getan, berichtete der Zeuge, hinter der nächsten Kurve die Polizei gerufen und das Kennzeichen durchgegeben. Der Angeklagte bat ein älteres Ehepaar, das ebenfalls dort fuhr, den Freund zum Krankenhaus zu bringen, nicht aber die Polizei zu rufen. Das Paar rief die Polizei. Als die eintraf, waren der Fahrer und die Kennzeichen des Autos weg.
Der Freund erklärte gestern, dass er sich nicht an den Unfall erinnere. Groll gegen den Angeklagten hege er nicht. Das ist schon daraus ersichtlich, dass der Freund zu den Beschuldigten gehört, die mit dem Angeklagten dessen Freundin am 3. August geschlagen und getreten haben sollen. Die Lebensgefährtin (20) wollte nicht aussagen. Als der Richter die Anklageschrift vorlas und fragte, ob das so richtig sei, antwortete sie bei der Körperverletzung am 2. August und bei der Attacke am 3. August mit „Ja“.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt, dann soll sich ein Gutachter zum Drogenkonsum des Angeklagten äußern.