Ärger: Amt streicht Rentner das Geld
Ein krebskranker Willicher kämpft um seine Grundsicherung. Die Behörden glauben, dass er noch Einkünfte hat.
Willich. Seit November 2008 gibt es kein Geld mehr: Das Sozialamt des Kreises Viersen hat dem Willicher Rentner Gerhard T. (Name geändert) die Alters-Grundsicherung gestrichen. Begründung: "Es gibt Zweifel am Hilfebedarf." Seitdem kämpft der 68-Jährige im Widerspruchsverfahren um das Geld, das Altersarmut verhindern soll. In den vergangenen Wochen hat allerdings seine Tochter Silke den Kampf übernehmen müssen: Der Willicher ist schwer an Krebs erkrankt und liegt seit August im Krankenhaus.
"Ich kann die Streichung der Grundsicherung nicht nachvollziehen", sagt Silke T.. Ihr Vater sei früher als Tiefbauer selbstständig gewesen, habe aber nie vernünftig für seine Rente eingezahlt. Folge: GerhardT. bezieht nur einige hundert Euro im Monat, muss aber allein an Warmmiete rund 500 Euro aufbringen.
"Bei Begleichung der Miete und Unterhaltung eines Fahrzeugs sowie den Ausgaben für Strom und Telefon bleibt selbst für eine sparsamste Lebensführung nicht genug", hat dazu das Kreis-Sozialamt festgestellt. Es kommt deshalb zu dem Schluss, dass der 68-Jährige noch über andere Geldquellen verfügen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Was dessen Tochter energisch zurückweist: "Er muss sich bei mir und anderen Verwandten Geld leihen, um zurecht zu kommen", berichtet sie.
Ihrer Vermutung nach hat ihr Vater bei der Antragstellung den Fehler gemacht, nicht ganz ehrlich gewesen zu sein: Er verschwieg, dass er sich nach wie vor im Besitz eines fast 30 Jahre alten Kipplasters befindet, den er auch als Privatwagen benutzt. "Das haben die Behörden natürlich rausgefunden." Seitdem habe ihr Vater seine Glaubwürdigkeit verloren. Auch ihre Beschwerde bei der Kreisverwaltung ("Ich habe mir sogar den stellvertretenden Amtsleiter geben lassen") habe daran nichts ändern können.
Auf Anfrage der WZ wollte die Kreisverwaltung mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben zu dem Fall machen. In einem Brief an Gerhard T. erklärt sie allerdings, dass dessen schwere Krebs-Erkrankungen "keinen Einfluss auf das anhängige Widerspruchsverfahren" habe.
Silke T. glaubt nicht, dass dieses Vorgehen der Behörden gegen ihren Vater ein Einzelfall ist. Mit Blick auf seien schwere Erkrankung - er hat gerade eine Chemotherapie hinter sich - kommt sie zu dem bitteren Schluss: "Wenn die Glück haben und das Verfahren weiter verzögern, hat sich der Fall für sie ja bald erledigt."