Willich/Tönisvorst Auch Heyes übt Kritik an Erlass

Der Willicher Bürgermeister möchte Kita-Übernachtungen gerne möglich machen. In Tönisvorst wurden sie ebenfalls gestrichen.

Foto: Lübke

Willich/Tönisvorst. Die beliebten Übernachtungen in Kindertagesstätten für künftige i-Dötzchen werden durch einen neuen Erlass der Landesregierung erschwert: Es müsste dafür eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragt werden, was mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Die Stadt Willich hat daraus Konsequenzen gezogen und solche Übernachtungen in den städtischen Einrichtungen gestrichen — was nach einem WZ-Artikel im Netzwerk Facebook für Empörung sorgt.

„Wat sind die bekloppt. Ich fasse es nicht.“ „Was sind fünf Juristen auf dem Grund des Meeres? Ein guter Anfang!“ „Nutzungsänderung für eine Sache, die ja nicht dauerhaft stattfinden soll, sondern einmal im Jahr: Der Amtsschimmel wiehert mal wieder laut.“ Solche Äußerungen sind auf der Facebook-Seite der WZ Niederrhein zu diesem Thema in Hülle und Fülle zu finden. Was Josef Heyes, Bürgermeister der Stadt Willich, durchaus nachvollziehen kann.

„Vieles, was Tradition hat, geht durch immer neue Vorschriften kaputt“, klagt auch er. Aus seiner Sicht seien die beliebten Kita-Übernachtungen, die es seit Jahrzehnten ohne Beanstandung gegeben habe, nicht nur ein großes Erlebnis für die Kinder, sondern auch für die Bildung einer Gemeinschaft sehr wichtig.

„Die Sache liegt noch bei mir auf dem Schreibtisch. Wenn es irgendwie möglich ist, werde ich die Übernachtungen möglich machen“, sagt Josef Heyes. Was genau eigentlich dagegen spreche, könne er derzeit nicht richtig nachvollziehen. Tatsächlich aber sei eine Nutzungsänderung, wenn sie denn beantragt werden müsse, mit sehr viel Aufwand verbunden.

Der Erlass der Landesregierung war das Resultat einer Anfrage der Stadt Wuppertal vom Januar. Diese wollte wissen, ob das Übernachten in Kindergärten genehmigungspflichtig ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung antwortete am 15. Februar. Darin heißt es: „Falls die Baugenehmigung das Übernachten nicht einschließt, kommen weitergehende Anforderungen in Betracht. In diesem Fall liegt nach der Rechtsprechung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.“ Die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Bauaufsichtsbehörde erhielt eine Durchschrift dieses Erlasses und gab ihn an die Kommunen weiter.

Auf Anfrage der WZ erläuterte das Ministerium: „Gebäude müssen eine Baugenehmigung haben, in der die Nutzung der Räume geregelt ist. In der Regel ist die Erlaubnis für Übernachtungen — unabhängig von der Häufigkeit — in Kindergärten nicht vorgesehen. Deshalb sind Übernachtungen genehmigungspflichtig.“ Die Untere Bauaufsichtsbehörde von Willich müsse daher prüfen, ob eine solche Genehmigung erteilt werden könne.

In Tönisvorst sind mit Blick auf den NRW-Erlass in diesem Jahr keine Übernachtungen in städtischen Kitas geplant. Man prüfe noch intern, wie man künftig verfahre, heißt es aus dem Rathaus. Eine Nutzungsänderung müsste bei der Kreisverwaltung beantragt werden, da die Stadt Tönisvorst keine eigene Bauaufsicht hat.