Bewährung für Veruntreuung
Ein 68-jähriger ehemaliger Geschäftsführer wurde für schuldig befunden, 280 000 Euro Gehalt nicht angegeben zu haben.
Schiefbahn. Sozialbeiträge seien nicht gezahlt worden. Gehälter in einer Höhe von rund 280 000 Euro seien nicht gemeldet worden. So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft an einen 68-jährigen Mann, der die Firma Encon Energie betrieben hatte. Mit ihm angeklagt war eine 57-jährige Frau aus Mönchengladbach (die WZ berichtete). Jetzt fiel vor dem Amtsgericht Krefeld das Urteil: Der Mann bekam zwei Jahre auf Bewährung, die Frau wurde freigesprochen.
In der Firma, die die beiden Angeklagten auch gegründet hatten, waren unter anderem drei Männer aus Polen beschäftigt. Diese waren — zumindest hatte der Geschäftsführer das so gesehen — selbstständig gewesen, so dass überhaupt keine Sozialbeiträge für sie anfielen. So argumentierte auch die Verteidigung. Fünf Jahre lang hatten die Polen für das Unternehmen gearbeitet. Zuletzt hatten die Männer zugeben müssen, keinen weiteren Arbeitgeber gehabt zu haben. Was den Bestand der Scheinselbstständigkeit erfüllte.
Damit kam der Hauptangeklagte deutlich glimpflicher davon, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die hatte auf eine dreijährige Haftstrafe plädiert, die Mitangeklagte sollte für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Der 68-Jährige sei derjenige gewesen, der die Verträge mit den polnischen Beschäftigten abgeschlossen habe, erklärte das Gericht. Es sah insgesamt 62 Fälle der Veruntreuung von Sozialabgaben als erwiesen an. Der frühere Geschäftsführer sei es gewesen, der das kaufmännische Wissen gehabt habe, um die Kontrakte so zu schließen.
Die 57-Jährige Mitangeklagte hatte dagegen beteuert, lediglich ihren Namen für den Geschäftsführer-Posten gegeben zu haben. Sie habe ausschließlich Tätigkeiten im Büro erledigt. Ihr glaubten die Vorsitzende Richterin und die Schöffen.
Der Prozess war am Dienstag vergangener Woche gestartet und am Freitag fortgesetzt worden. Dabei war es nicht gelungen, die Hauptverhandlung zu schließen, so dass in dieser Woche weiterverhandelt werden musste. kor