EU bedroht die Kuchenspender

Müssen Ehrenamtler, die etwa fürs Erntedankfest oder einen Basar backen, künftig Allergene ausweisen?

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Willich. Cornelia und Andrea Grips freuen sich auf Sonntag: Bis zu 3000 Besucher werden zum traditionellen Erntedankfest auf dem Gripshof in Schiefbahn-Unterbruch erwartet, dessen Erlös wieder für das afrikanische Zogoree bestimmt ist. Rund 140 Ehrenamtler engagieren sich für den guten Zweck. Eine wichtige Aufgabe ist dabei das Kuchenbuffet am Nachmittag, für das allerlei Spezialitäten vorbereitet werden. In künftigen Jahren könnte eine neue EU-Richtlinie diese Arbeit allerdings erheblich erschweren.

Ab dem 13. Dezember regelt die Verordnung 1169/2011 die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ein wichtiger Bestandteil ist die obligatorische Allergenkennzeichnung loser Ware, zu denen zum Beispiel Kuchen, Torten und Salate gehören. Wird die Verordnung so umgesetzt, müssten die fleißigen Kuchenspender künftig sämtliche Bestandteile, die Allergien auslösen können — etwa Soja, Nüsse, Milch, Gluten — exakt auflisten. Ein entsprechender Zettel müsste dann neben den Kuchen gelegt werden.

„Ein solcher Aufwand wäre für uns fatal“, urteilt Andrea Grips. Sie befindet sich damit in bester Gesellschaft: Auch für Bürgermeister Josef Heyes als Vorsitzender der Aktion Mission und Leprahilfe ginge ein solcher bürokratischer Aufwand für Menschen, die sich für den guten Zweck engagieren wollen, viel zu weit. „Da kann ich ja in diesem Jahr noch von Glück sagen, dass der jährliche Weihnachtsbasar der Leprahilfe schon Anfang Dezember stattfindet“, sagt er.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer hat allerdings die berechtigte Hoffnung, dass man der neuen Verordnung „noch die Giftzähne ziehen kann“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nämlich für die nationale Umsetzung zuständig. Weshalb in Berlin schon jetzt Verbände wie der Deutsche Konditorenbund und caritative Organisationen Sturm gegen die „1169/2011“ laufen.

Das Ministerium hat reagiert und beabsichtigt, dass „die gelegentliche Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln“, wie sie zum Beispiel bei Dorffesten stattfindet, von der Verordnung ausgenommen werden könnte. „Alles andere wäre der völlig falsche Weg“, sagt Uwe Schummer.