Falschaussage vor Gericht kostete 5400 Euro
St. Töniserin hatte Ex-Mieter beschuldigt, ihre Wohnung verwüstet zu haben. Das stimmte aber nicht.
St. Tönis/Krefeld. „Sie müssen sich schon ganz genau überlegen, was Sie sagen“, erklärte der Richter am Amtsgericht Krefeld gestern zur Urteilsbegründung. Er verurteilte die St. Töniserin Elisabeth J. wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu 5400 Euro Geldstrafe und entsprach damit genau dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß.
Die Angeklagte hatte im Juli 2009 Anzeige gegen ihren Mieter B. erhoben. Nach dessen Auszug aus ihrer Wohnung in Krefeld beschuldigte sie ihn, die sanitären Anlagen zerstört, Wand- und Bodenfliesen zerschlagen, Parkett und Treppe beschädigt sowie ein Geländer aus der Wand gerissen zu haben.
Noch bei der Hauptverhandlung am 21. Januar sagte sie aus, die Schäden seien vorher nicht vorhanden gewesen. Doch der Vormieter sowie zwei andere Zeugen erklärten das Gegenteil, B. wurde freigesprochen. Es kam statt dessen zur Anklage gegen die 59-Jährige. Vor Gericht räumte diese gestern ein, nicht mehr genau zu wissen, welche Fliesen schon vorher beschädigt gewesen seien. Denn dass die Wohnung nicht so makellos war, wie im Übergabeprotokoll von B. unterschrieben wurde, sah das Gericht als erwiesen an.
Die Verteidigerin erklärte, ihre Mandantin habe die Aussagen fahrlässig gemacht, in einem „Schockzustand“ über den Zustand der Wohnung. Sie habe B. nicht schädigen wollen. Immer wieder betonte J., wie übel ihr die Mieter in dem Objekt mitgespielt hätten und dass sie jetzt die Wohnung verkaufen wolle.
„Ich glaube, sie waren vorschnell in der Anzeige“, sagte der Richter zur Angeklagten. „Aber es war genügend Zeit bis zur Verhandlung und da haben Sie Ihre Vorwürfe wiederholt. Bedenken Sie, welche Schäden Sie damit angerichtet haben.“ So gingen die Kosten im ersten Verfahren zulasten der Staatskasse. boe