Frau erpresst, geschlagen und vergewaltigt?
Vor dem Landgericht Krefeld müssen sich drei Männer verantworten. Einer von ihnen ist Tönisvorster.
Tönisvorst/Krefeld. Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen drei Männer aus Krefeld und Tönisvorst. Wegen räuberischer Erpressung, Vergewaltigung und Körperverletzung müssen sie sich jetzt vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Vor einem halben Jahr sollen die zwischen 34 und 36 Jahre alten, aus Kasachstan stammenden Angeklagten eine junge Frau aus Krefeld gezwungen haben, sie in die Wohnung eines Freundes zu begleiten. Sie sollen ihr dort gedroht haben, ihr oder ihrem Kind etwas anzutun, sie unter Drogen zu setzen und sie nach Holland als Prostituierte zu verkaufen.
Die Männer hätten die junge Frau zu Unrecht bezichtigt, aus der Krefelder Wohnung zuvor einen Plasmafernseher und eine Playstation gestohlen zu haben. Nachdem sie dort angekommen waren, verließ einer der Männer die Wohnung. Dann soll sie zunächst von dem einen, dann dem anderen Mann bedroht und vergewaltigt worden sein. Später habe man sie laufen lassen.
Einige Tage später vertraute sie sich der Mutter ihres Freundes und ihrem Freund an, ließ sich von ihnen überzeugen, zur Polizei zu gehen. „Sie war an dem Abend nicht zu unserer Verabredung gekommen und redete erst einige Tage später über das Erlebte“, sagte die 60-jährige Zeugin über das Opfer. Sie sei voller Angst gewesen und wenig später mit ihrem Kind ins Ausland geflohen.
Der Angeklagte M. indes sah die Dinge ganz anders: „Ich würde einer Frau nie etwas antun. Ich bin glücklich verheiratet und bringe jeden Abend meine kleinen Zwillinge ins Bett.“ Nur an dem Abend, an dem er die Frau vergewaltigt haben soll, sei er ausnahmsweise später nach Hause gekommen. Das habe aber nur daran gelegen, dass er noch in eine Spielothek gegangen sei und einen Freund getroffen hätte. Die junge Frau sei freiwillig mitgekommen. Sie habe so beweisen wollen, dass sie nicht die Frau war, die ein Nachbar beim Diebstahl des Fernsehers und der Playstation beobachtet haben will.
Der Nachbar bestätigte diese Version: „Sie klingelten bei mir. Ich sagte, das sei nicht die Frau, die vorher in dem Haus war“, so der Zeuge. Obwohl das Haus sehr hellhörig sei, habe er auch aus der direkt nebenan liegenden Wohnung keinerlei Geräusche und auch keine Schreie gehört.
Wie sich diese Aussagen, die Anklage und auch die oft widersprüchlichen Angaben über Orte und Tageszeiten von Opfer, Angeklagten und Zeugen zu einem Gesamtbild zusammenfügen lassen, soll im Verlauf weiterer Verhandlungstage geklärt werden.