Gericht: Ein Jahr auf Bewährung für Einbrecher
Tönisvorst/Krefeld. Ein 23-jähriger Angeklagter ist am Mittwoch wegen Diebstahl in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung im Amtsgericht Krefeld verurteilt worden.
Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Im ersten Fall war er Ende des letzten Jahres mit einem Mittäter in eine Tönisvorster Firma eingebrochen, indem er eine Bürotür zunächst mit einem Schraubendreher und dann mit einem Spaten aufgehebelt hatte. Anschließend flexte er in einem Büro einen Tresor auf und entnahm mindestens 800 Euro.
Am 5. Januar verschafften er und sein Komplize sich Zutritt zu den Räumlichkeiten einer weiteren Firma in Tönisvorst. Er hebelte eine Zugangstür auf, während der andere Schmiere stand. Im Inneren brach der Angeklagte zwei Tresore auf — in denen befand sich jedoch kein Geld. Einen Tag später drang der 23-Jährige in eine Tönisvorster Autowerkstatt ein, indem er zwei rückwärtige Fenster einschlug. Aus dem Inneren der Werkstatt entwendete er einen schwarzen Rucksack. In dem befand sich eine hochwertige Fotoausrüstung.