Tönisvorst Goßen erwartet eine „schwarze Null“

Der Stadtrat hat die Weichen für das Baugebiet Försterhof in Vorst gestellt.

Foto: Reimann

Vorst. Bei vier Gegenstimmen der Grünen und zwei Enthaltungen der UWT hat der Rat den Änderungen des Flächennutzungsplatzes, um den ersten Abschnitt des Plangebietes „Am Försterhof“ realisieren zu können, zugestimmt und anschließend für den neuen Bebauungsplan den Satzungsbeschluss gefasst. Jetzt muss die Landesbehörde dem geänderten Plan zustimmen, ehe der Satzungsbeschluss durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtskraft bekommt und die Bebauung losgehen kann.

Jürgen Cox (Grüne) blieb mit seinen Fraktionskollegen bei seinem Nein zur generellen Umwandlung in ein Baugebiet und begründete: „Die Bebauung wird sich für die Stadt nicht rechnen.“ Bürgermeister Thomas Goßen war da anderer Ansicht: „Wir werden dort eine schwarze Null erreichen.“ Cox vermisste ferner ein schlüssiges Verkehrskonzept.

Die Verwaltung hatte nach vielen Protesten der Anlieger daran festgehalten, dass der Kraftfahrzeugverkehr über den Heckerweg in Richtung Vorst abgeleitet wird. Dazu soll der Einmündungsbereich des Heckerweg in das Baugebiet so umgestaltet werden, dass eine abknickende Vorfahrt entsteht. Dies bedeutet, dass die Verkehrsteilnehmer, die in das Baugebiet hinein- bzw. herausfahren, vorfahrtberechtigt sind gegenüber den Nutzern, die aus dem Bereich „Hecke“ kommen. Dieser Bereich werde optisch abgebunden und solle damit, so die Verwaltung, nördlich des Baugebietes wieder mehr die Funktion eines landwirtschaftlichen Weges erhalten. Weitere Anregungen, den Kreuzungsbereich Radweg/Schlufftrasse und Heckerweg umzubauen, werden im Verfahren nicht verfolgt, da der Bereich außerhalb des Plangebietes liegt. Man wolle die Anregungen aber berücksichtigen, hieß es.

Kritik hatte es ferner bei einer im westlichen Bereich angrenzenden Fläche gegeben, auf der eine Gänsemast betrieben wird. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, um zu klären, ob die zulässigen Schallwerte in dem Wohngebiet künftig eingehalten werden. Bis auf wenige kleinere Bereiche sei dies der Fall. Es könne im nordwestlichen Bereich an den Häusern, je nach Fensterlage, zu geringfügigen Überschreitungen der erlaubten Lärmwerte um bis zu 1 dB(A) kommen. Diese Überschreitungen seien „tolerierbar“. Die Einholung eines Geruchsgutachtens wurde nicht für erforderlich gehalten. Gegen diese Bebauung votierte übrigens auch Herbert Derksen (GUT).

Es ging dann noch um die Gestaltungssatzung für das neue Baugebiet „Am Försterhof“. Wie bereits im Fachausschuss besprochen, sind bald an den Häusern außerhalb des Vorgartens mit Ausnahme von Hecken Einfriedigungen nur mit einem bis zu 1,80 Meter hohen Maschendraht- oder Stabgitterzaun sowie offene Holzzäune als Jäger- oder Lattenzaun zulässig.