Graben-Ärger: Verband reagiert
In Anrath und Neersen herrscht Unmut. Dabei geht es um Gebührenbescheide. Von den Verantwortlichen hat sich nun Peter Joppen zu Wort gemeldet.
Anrath/Neersen. Massive Kritik von Bürgern im Bereich Grüner Weg (Anrath) und Niersplank (Neersen) hatte es an Gebührenbescheiden durch den Wasser- und Bodenverbandes Mittlerer Niers (WBVMN) mit Sitz in Grefrath gegeben. Diese sollen erhoben werden, um die Anlieger an den Kosten für die Pflege von Gräben zu beteiligen (die WZ berichtete). Aufgrund der öffentlichen Diskussionen — sogar das Team einer TV-Satire-Sendung rückte an — hat sich nun der WBVMN mit einer Erklärung zu Wort gemeldet.
Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender
„Die Gräben sind Teil des Gesamt-Konzeptes zur ordnungsgemäßen Entwässerung. In vielen Bereichen führen sie in der Regel kein Wasser, müssen aber im Falle eines Starkregens dazu fähig sein, es schnell abfließen zu lassen. So sollen Überschwemmungen vermieden werden“, erklärt Peter Joppen. Der Vorster Vorstandsvorsitzende des Verbandes ergänzt: „Aus dieser Situation leite sich auch die Bezeichnung der Gräben als Fließgewässer ab.“ Die Anlieger hatten angemerkt, dass diese „Fließgewässer“ trocken sind.
Zur individuell berechneten Kostenbeteiligung sagt Joppen: „Die freien Flächen, die für eine maschinelle, kostengünstige Beseitigung von Fließhemmnissen und die Sicherung der korrekten Grabentiefe vorgeschrieben sind, gibt es entlang der beiden Gräben in Anrath und Neersen nicht.“ Die Anlieger hätten ihre Zäune und andere Bauwerke in ganz geringer Entfernung vom Grabenrand gesetzt. Als Konsequenz „müssen wir diese Strecken von Hand instandhalten — das wird rechtlich als Erschwernis bezeichnet“, so Joppen. Diesen höheren Kostenanteil stelle der WBVMN dem jeweiligen Eigentümer metergenau in Rechnung.
Was der WBVMN nicht mache, obwohl er es rechtlich verlangen könne: „Wir wollen nicht, dass die Anwohner ihre Bauten oder Zäune am Grabenrand abbauen, in gesetzlich vorgeschriebener Distanz wieder aufbauen und somit auf einen Teil ihres Grundstückes verzichten müssen“, so Joppen. Der Verband gehe nicht von bösem Willen aus, sondern von Unkenntnis.
Für nicht-nachvollziehbar hält der Verband die Argumentation, die Gräben hätten nie Wasser geführt: „Wir haben eine Beschwerde von Anwohnern am Grünen Weg aus dem Jahr 2008 über Überschwemmungen dokumentiert. Damals haben wir allen Anwohnern schriftlich die Wiederherstellung der Gräben angekündigt — in der Adressliste in unseren Unterlagen findet sich auch die von Markus Gather“, sagt Joppen. Der ehemalige zweite stellvertretende Bürgermeister der Stadt Willich wohnt am Grünen Weg und gehörte zu den Beschwerdeführern.
Gesetzlich unmöglich, so Joppen, sei die Umsetzung der Forderung von Anwohnern an der Niersplank: Sie möchten die Gräben zuschütten lassen, da sie aus ihrer Sicht überflüssig sind.
Joppen führt einen weiteren Aspekt auf: Bei der Berechnung der Gebühren habe der Verband bewusst gering kalkuliert — so erklärten sich reine Beiträge von zwölf Cent pro Meter plus der Verwaltungspauschale von 6,30 Euro. Bauern zahlten ebenfalls zwölf Cent — und zusätzlich sieben Cent pro Meter für „ackerbauliche Nutzung“ des Uferstreifens.
„Landwirte zahlen also mehr, erkennen aber den Sinn der Maßnahme für ihre Arbeit“, betont Peter Joppen, der selbst Landwirt in Tönisvorst ist. djm/WD