Gutachter: Messerstecher war voll schuldfähig
Der Psychiater bescheinigt Zekali T. eine relativ hohe Intelligenz. Am Montag folgen die Plädoyers.
Willich. Einschränkungen konnte der Gutachter nicht feststellen. Er hat den Angeklagten Zekali T. untersucht, der sich vor dem Krefelder Landgericht des versuchten Mordes aus niederen Beweggründen verantworten muss. Im Oktober 2008 hatte er in Wekeln auf der Straße und vor den Augen der vierjährigen Tochter 25 Mal auf seine Ehefrau eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt.
Erst spät entschloss sich die Verteidigung dazu, die Begutachtung überhaupt zuzulassen. Sie sollte klären, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. "Keine Einschränkungen", lautet das Urteil des Psychiaters.
Er bescheinigt dem Angeklagten eine relativ hohe Intelligenz und eine Persönlichkeit, die bisweilen hysterisch und hypochondrisch reagiere. Das heißt, dass er unreif, egozentrisch und fordernd auftrete sowie überempfindlich sei bei Kritik und Zurücksetzung, nach außen hingegen darum bemüht sei, sich sehr positiv darzustellen.
Dass Ärger, Wut und Frustration sein Tatverhalen bestimmten, deute noch nicht auf eine Bewusstseinsstörung hin oder auf einen Verlust der Steuerungsfähigkeit. "Solche Affekte verkraftet ein Mensch normalerweise, ohne einen anderen zu attackieren", sagte der Gutachter.
Die Aussagen der Zeugin, die Zekali T. an der Jacke zog, berichtet davon, dass er erst von seinem Tun abließ, sie mit dem Messer bedrohte, und dann weiter auf das Opfer einstach. "Das ist ein sehr zielgerichtetes Verhalten", sagt der Gutachter. Auch dass T. gedroht habe: "Bevor ich Dir Unterhalt zahle, bringe ich dich um", deutet darauf hin.
Am Montag werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil gefällt.