Nach der Tat von Alpträumen geplagt
Im Prozess um die Tötung des St. Töniser Rentners an der Grenzstraße räumt ein Angeklagter eine Mitverantwortung ein.
St. Tönis. Im Prozess um den Raubmord an einem 81-Jährigen in Tönisvorst hat ein weiterer Angeklagter sein Schweigen gebrochen. Der 18-jährige Straelener Hasrit S. hat zugegeben, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Er verlas am Montag eine schriftliche Erklärung.
„Geplant war nicht viel Konkretes“, hieß es da. Die Gruppe, bestehend aus vier Männern und einer Frau im Alter von 17 bis 22 Jahren, habe den Mann festhalten und fesseln wollen, um an den Schlüssel für seinen Tresor zu kommen. Auf dem Weg zum Tatort habe sich der 18-Jährige sich sehr unter Druck gefühlt.
Als man dann in St. Tönis an der Grenzstraße vor dem Haus gestanden habe, sei die Gruppe noch ziemlich unschlüssig gewesen, wie es weitergehen sollte. „Keiner wollte der erste sein und ich wollte eigentlich gar nichts mehr machen“, sagte der junge Mann. Als der Rentner dann sein Auto entlud, sei die Gruppe zum Haus gerannt. Auch er, Hasrit S. , sei „wie ferngesteuert“ mitgekommen.
Die anderen hätten den Mann überwältigt. Er selbst sei in das obere Stockwerk gegangen und habe dort mehr oder weniger ziellos umhergesucht. Am Ende habe er nur eine Schachtel Zigaretten mitgenommen und sei wieder herausgegangen. Zum Zustand des Opfers könne er nichts sagen. „Ich habe nicht geschlagen und nicht getreten.“
Es sei nicht geplant gewesen, dass der Mann sterbe. Vielmehr habe er nach der Tat jede Nacht Alpträume gehabt, sagte der Angeklagte. Als er einige Tage später erfahren habe, dass der Mann tot sei, habe sich das noch verstärkt. Zwar habe er den Senior nicht angegangen. „Aber ich bin moralisch mit verantwortlich und ich sehe auch ein, dass ich für meine Tat eine Strafe verdient habe.“
Sein Mandant sei so nachgiebig gegenüber anderen, dass es möglicherweise krankhaft sei. Das brachte schließlich noch der Verteidiger des Angeklagten vor. Die Strafkammer lässt den Angeklagten daher im Laufe des Prozesses noch psychiatrisch begutachten. Mit einem Urteil ist frühestens Ende Januar zu rechnen.