Bürgermonitor Willich bittet für Gartenbewässerung zur Kasse
Schiefbahn. · Bisher befreite ein Zwischenzähler Gartenbesitzer von der Schmutzwassergebühr. Damit soll jetzt Schluss ein.
Seit Jahren schon nutzt Joachim Geraedts Leitungswasser für die Bewässerung seines Gartens. In seinem Keller befindet sich an der Wasserleitung, die zum Außenanschluss führt, ein fest montierter Zwischenzähler. Diesen ließ er 2013 durch einen Installateur auf eigene Kosten einbauen. „Die Kosten haben sich damals um die 100 Euro bewegt“, erinnert sich Geraedts. Für jeden Tropfen Wasser, den er über seinen Außenwasserhahn abnimmt, bezahlt Geraedts den normalen Preis für Trinkwasser, eine Schmutzwassergebühr fällt jedoch nicht an. Den Zählerstand gibt Geraedts einmal im Jahr der Stadt Willich durch, die dann entsprechend berechnet. Ein simples und logisches Verfahren. Doch das hat sich mit Beginn des neuen Jahres geändert.
Laut der Stadtverwaltung Willich ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes der aktuelle Mess- und Abrechnungsprozess rechtlich nicht mehr zulässig. Dazu kommt: In Willich betreiben inzwischen um die 700 Bürger einen solchen Zwischenzähler. „Der mit der Abrechnung der Wasserschwundmengen verbundene Verwaltungsaufwand, unter anderem durch Abnahme der Zwischen- und Zapfhahnzähler, Erhebung der Zählerstände, Nachhalten der Eichfristen, Berechnung und Festsetzung der Erstattungsbeträge, ist bei der Stadt Willich mit dem vorhandenen Personal kurzfristig nicht mehr leistbar“, informiert die Pressestelle der Stadt Willich.
Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen habe beschlossen, die Abrechnung der Wasserschwundmengen ab dem Jahr 2020 auf die Wasserversorgung Willich zu übertragen, die auch bereits mit der Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide beauftragt sei. „So sollen künftig Synergieeffekte genutzt werden, um das Abrechnungsgeschäft effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten, so dass auch weiterhin sichergestellt werden kann, dass die Wasserschwundmengen zeitnah berechnet und an die jeweiligen Grundstückseigentümer erstattet werden können“, teilt die Pressestelle mit.
Doch diese Synergieeffekte bringen Kosten für den Bürger. Sie müssen nun einen geeichter DIN-gerechten Wasserzähler nachweisen. Hierfür ist es erforderlich, einen Wasserzählerbügel mit zwei Absperrventilen, darunter eines mit einem Rückflussverhinderer, einzubauen. Das Ganze erfolgt auf eigene Kosten und muss von einem Fachinstallateur eingebaut werden. Mittels eines Formblattes, das der Schiefbahner Geraedts bereits zugeschickt bekommen hat, muss diese Installation nachgewiesen und bei der Wasserversorgung Willich eingereicht werden. Die Lieferung und der Einbau des eigentlichen Wasserzählers erfolgen dann im Anschluss durch die Wasserversorgung Willich.
Zudem fallen ab diesem Jahr jährliche Kosten von 25,70 Euro an. In dieser Verwaltungsgebühr sind der Einbau und die Zurverfügungstellung des Wasserzählers, die Zählerstandserhebung und das Abrechnungsgeschäft enthalten. Die Eichfrist des neuen Zählers wird ebenso von der Wasserversorgung Willich überwacht. Entsprechende Austausche des Wasserzählers folgen zudem.
Geraedts hält die Aktion der Stadt Willich für einen Schildbürgerstreich, bei dem der Bürger einfach nur zur Kasse gebeten wird. „Das ist doch Beutelschneiderei. Es ist eine zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt, schließlich steht die Stadt Willich hinter den Stadtwerken“, sagt der Jurist.
Er will zukünftig Brunnenwasser nutzen. Das ist zwar stark eisenhaltig, und daher muss er die verlegten Perlschläuche, durch die bislang das Trinkwasser floss, in absehbarer Zeit austauschen. Aber das ist ihm lieber, als eine Gebühr zu bezahlen, die in seinen Augen an den Haaren herbeigezogen ist.