Prozess vorm Landgericht Justizbeamter: Angeklagter führt auffallend oft Selbstgespräche

Willich/Krefeld. · Willicher betont, er habe mehrere Geschädigte nicht beleidigt.

In dem Prozess geht es auch um Körperverletzung.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor dem Krefelder Landgericht wurde jetzt der Prozess gegen einen jungen Mann aus Willich fortgesetzt. Dem 34-Jährigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird Beleidigung, Bedrohung und vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Konkret soll der Beschuldigte zwischen Januar und September 2018 verschiedene Personen, darunter auch seine Mutter, verbal und körperlich attackiert haben.

Das zunächst vor dem Krefelder Amtsgericht geführte Verfahren wurde an das Landgericht abgegeben, weil der Verdacht besteht, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen ist und daher gegebenenfalls die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

Der Willicher zeigt sich weitestgehend geständig, erklärte aber bereits, dass er sich an Details nicht erinnern. Das gelte auch für den Vorfall mit seiner Mutter. Laut deren Aussage hatte er sie in ihrer Wohnung unter anderem in den Schwitzkasten genommen und unter die Heizung gedrückt. Auch die Tatsache, dass es auf der Straße nacheinander zu Begegnungen mit zwei Frauen gekommen sei, leugnete er nicht. Diese habe er jedoch nicht obszön beleidigt, sondern „nur so vor sich hin gerappt“. Zudem gab er zu, seinen ehemaligen Arbeitgeber verbal attackiert zu haben, allerdings habe er, soweit er sich erinnere, nicht damit gedroht, ihn „abzustechen“.

Zeugin betont, Worte seien direkt gegen sie gerichtet gewesen

Jetzt waren zwei Zeugen geladen. Eine 50-jährige Angestellte aus Willich berichtete, dass sie dem Beschuldigten Ende September 2019 kurz vor ihrer Haustür begegnet sei. Er habe sie mit obszönen Worten beleidigt. Die Worte seien eindeutig auf sie gemünzt gewesen, er habe keinen Text aus einem Rapsong zitiert oder ähnliches. Ein 54-jähriger Justizvollzugsbeamter sagte aus, dass der 34-Jährige in seiner Zelle schon mal „Schreianfälle“ bekomme. Nachdem bei ihm ein ziemlich obskurer „Liebesbrief“ an eine Angestellte der Justizvollzugsanstalt gefunden worden war, sei beschlossen worden, dass weibliche Bedienstete den Kontakt zu dem Willicher meiden sollten. Mit den anderen Inhaftierten gehe er neutral um. Auffällig sei, dass der junge Mann oft Selbstgespräche führe.

Die Verhandlung wird am 5. Dezember, 13 Uhr, fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet.