Willich Römisches Kirchengericht verhandelt den Fall Georg K.

Der aus Willich stammende Pfarrer wurde wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Jetzt könnte er auch aus dem Priesterstand entlassen werden.

Foto: Thomas Lammertz

Willich/Rom. Vor ziemlich genau einem Jahr ist der aus Willich stammende Pfarrer Georg K. vom Landgericht Krefeld zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen verurteilt worden. Nun wird der Fall wieder vor Gericht verhandelt. Diesmal beschäftigt sich das Kirchengericht in Rom, die Glaubenskongregation, mit der Angelegenheit.

Dort wird entschieden, ob der Geistliche aus dem Priesterstand entlassen wird. Heinrich Mussinghoff, bis vor kurzem Bischof in Aachen, habe die Akte nach Rom übergeben, bestätigte Stefan Wieland, Sprecher des Bistums, am Dienstag. Man habe auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts warten müssen, sagte Wieland. „Der Fall ist in Rom nicht unbekannt, aber man wollte auf die strafrechtliche Bewertung warten.“

Das Urteil des Krefelder Landgerichts gegen K. ist seit rund drei Monaten rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Pfarrers als unbegründet verworfen hat. Eine um ein Jahr geringere Haftstrafe, als sie das Krefelder Landgericht verhängt hatte, hielt K.s Verteidiger Wilhelm Helms für angemessen. Deswegen hatte er gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Helms meinte, dass das Gericht bei der Strafzumessung die „Beeinträchtigungen“ durch die Auslieferungshaft des Geistlichen in Südafrika und die Untersuchungshaft seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Pfarrer Georg K. lebte nach den Taten, die er zwischen 2001 und 2006 als Pfarrer in Lobberich begangen hatte, bis Juli 2014 in Südafrika. Auch dort wurden ihm Übergriffe auf Kinder in einem Kommunioncamp vorgeworfen. Es gab einen jahrelangen Prozess, die Anklage wurde am Ende jedoch fallen gelassen, da ein internationaler Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag wegen der dann in Krefeld verhandelten Taten in Deutschland vorlagen. Der Geistliche hatte sein damals elfjähriges Patenkind teilweise schwer sexuell missbraucht und auch an dem achtjährigen Bruder des Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen.

Johannes Heibel von der „Initiative gegen Gewalt“, die sich für die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes einsetzt, hat bereits viele Missbrauchsopfer begleitet und beraten. Auch die beiden inzwischen erwachsenen Jungen, die Pfarrer K. in Deutschland missbraucht hat, hatten sich ihm anvertraut.

Heibel befürchtet, dass das Verfahren vor dem Kirchengericht viele Jahre dauern wird. „Ich kenne Fälle, in denen Verfahren seit über zehn Jahren laufen“, sagt der Diplom-Sozialpädagoge aus dem Westerwald. Unverständlich ist für ihn, was es in „Rom jetzt überhaupt noch zu verhandeln gibt“. Schließlich habe ein deutsches Gericht ein eindeutiges Urteil gesprochen. „Entlassung aus dem Klerikerstand, Ende“, müsse das Urteil der Glaubenskongregation lauten.

Dass sich das Kirchengericht mit den Vorfällen in Südafrika beschäftigt, ist laut Heibel zwar dringend notwendig, die Hoffnung habe er jedoch schon aufgegeben. „Von Seiten der Kirche kümmert sich keiner um die Opfer“, sagt er. Zudem sei ein Verfahren vor dem Kirchengericht für die Öffentlichkeit ohnehin völlig intransparent.

Heibel steht in Kontakt zu vier Familien von Kindern, die Pfarrer K. in dem Kommunioncamp in Südafrika angegangen haben soll . Das Verfahren dort war vor allem eingestellt worden, da K. in Deutschland wegen der hier begangenen Taten eine höhere Strafe drohte.

Die Familien hätten dem Bistum Aachen die Vorfälle in Südafrika schriftlich geschildert, um Entschädigungen zu erhalten, wollten aber nun nicht mehr direkt mit der Kirche sprechen (die WZ berichtete). Die Deutsche Bischofskonferenz habe Heibel, der sich als Vermittler angeboten hatte, jedoch abgelehnt und versucht, die Familien selbst anzuschreiben, um ihnen mitzuteilen, dass sie einen „Antrag auf Anerkennung des Leids“ stellen könnten.

Bistumssprecher Wieland bestätigte das. Was letztlich in Südafrika geschehen sei, wisse man nicht, aber allein die lange Dauer des Verfahrens rechtfertige die Anerkennung des Leids durch die Kirche. „Die Anträge können recht formlos gestellt werden“, so der Bistumssprecher. Bisher habe eine betroffene Familie einen Antrag auf „Anerkennung des Leids“ gestellt. Dieser sei auch von der unabhängigen Fachstelle in Bonn bearbeitet und bewertet worden. „Eine finanzielle Anerkennungszahlung wurde auf Empfehlung der Kommission vom Bistum Aachen in der vorgeschlagenen Höhe geleistet“, sagt Wieland. msc/Red