Willich Stadt Willich verliert vor dem Oberverwaltungsgericht gegen Aldi
Discounter darf seine Filiale im Stahlwerk vergrößern.
Willich. Der Aldi-Markt im Stahlwerk Becker kann erweitert werden. Dies ist die Konsequenz eines Urteils, dass das Oberverwaltungsgericht Münster gefällt hat. Verlierer in der Sache ist die Stadt Willich.
Der Discounter möchte schon länger seine Filiale von derzeit 799 auf 906 Quadratmeter vergrößern. Die Stadtverwaltung hatte ihm dies aber untersagt, da im Stahlwerk Becker sogenannter „großflächiger Einzelhandel“ nach dem gültigen Bebauungsplan nicht erlaubt ist. Und um den würde es sich ab einer Größe von 800 Quadratmetern handeln. Aldi klagte gegen den Beschluss, verlor vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf — und zog deshalb in die nächste Instanz.
Dort bekam der Discounter jetzt Recht — sehr zur Überraschung von Thomas Scholemann, Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung. „Wir müssen jetzt erst einmal die schriftliche Urteils-Begründung abwarten“, erklärte er auf Nachfrage der WZ. Bei einem Ortstermin vor zwei Wochen sei noch nicht erkennbar gewesen, dass das Urteil auf der 1. Instanz komplett gedreht werde.
Was die Sache besonders heikel macht: Für das Stahlwerk Becker gab es seinerzeit Fördermittel des Landes, die jedoch „großflächigen Einzelhandel“ ausschlossen. Muss dieses Geld jetzt zurückgezahlt werden? Thomas Scholemann glaubt das nicht: „Wenn wir vom Gericht dazu gezwungen werden, eine größere Verkaufsfläche zuzulassen, kann ja nicht die Stadt dafür verantwortlich gemacht werden.“
Ob die Stadt versuchen wird, rechtliche Schritte gegen das OVG-Urteil einzulegen, werde geprüft, sobald es vorliege, so Scholemann. Viele Möglichkeiten dazu gebe es aber nicht. WD