Tempo-30-Zonen in Tönisvorst Radler müssen die Fahrbahn benutzen
Tönisvorst · Auf der St. Töniser Straße in Vorst wurden Schilder entfernt, die Radfahrern die Nutzung von Gehwegen erlaubten. Das soll jetzt in allen Tempo-30-Zonen in Tönisvorst geschehen.
(msc) In Tempo-30-Zonen müssen Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen, separate Fahrradwege oder die Mitbenutzung von Bürgersteigen ist laut Straßenverkehrsordnung nicht mehr zulässig. Dennoch gibt es im Tönisvorster Stadtgebiet eine Reihe von „Radverkehr frei“-Schildern, die fälschlicherweise das Mitbenutzen des Gehweges erlauben. Alle diese Schilder sollen jetzt entfernt werden. Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
Hintergrund war ein Antrag der Grünen bezüglich des innerörtlichen Teils der St. Töniser Straße in Vorst. Kürzlich hatte die Stadt Tönisvorst dort sechs Verkehrsschilder entfernt: 239 „Gehweg“ (ein blaues rundes Schild mit Frau und Kind) und das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“, auf dem ein Fahrrad abgebildet ist. Somit müssen die Radler nun auf der Fahrbahn fahren – auch wenn auf dem Gehweg ein Streifen rot gepflastert ist. In Teilen ist das rote Pflaster auf der St. Töniser Straße zwar bereits durch graues ersetzt worden, dennoch fahren immer noch viele Radler auf dem Gehweg – weil sie es so gewohnt sind oder aus Unwissenheit.
Die Grünen wollten nun, dass ein Hinweisschild, dass Radfahrer bitte die Fahrbahn benutzen sollen, aufgestellt wird. Die Stadtverwaltung lehnte dies aber ab: „Durch die Straßenverkehrsordnung sind die Straßenverkehrsbehörden dazu angehalten, den ,Schilderwald’ zu lichten, sodass für das Anordnen etwaiger Beschilderungen eine zwingende Notwendigkeit vorliegen muss.“ Unnötige Verkehrszeichen, die nur die ohnehin geltenden Regeln wiedergeben, führten zu einer Überforderung der Verkehrsteilnehmer „und sollen deshalb entfernt werden“, so die Verwaltung.
Eine andere prominente Stelle in der Stadt, in der es regelmäßig zu Reibereien zwischen Radfahrern, Fußgängern, Autofahrern und Co. kommt, ist der Bereich der Willicher Straße, Krefelder Straße, Ringstraße in St. Tönis, wo Tempo 30 gilt und Schilder den Radlern die Benutzung des Gehwegs erlauben.
Dieser ist aber recht schmal, zudem verengt die Auslage eines Blumenhändlers den Gehweg, weshalb Fußgänger auf den rot gepflasterten Bereich ausweichen und so den Radlern ins Gehege kommen.
Dort wie überall in der Stadt sollen die „Radverkehr frei“-Schilder nun entfernt werden. Zudem soll es eine Öffentlichkeitskampagne geben, die die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend über die bestehende Regelung informiert. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen außerdem Radfahrer auf die neue Regelung hinweisen und entsprechende Infobroschüren verteilen, so der Beschluss des Ausschusses.