Haushalt in Tönisvorst IHK kritisiert Erhöhung der Gewerbesteuer

Tönisvorst · SPD, Grüne, UWT und GUT hatten beantragt, die Gewerbesteuer in Tönisvorst zu erhöhen. Die IHK hält das für falsch und kritisiert auch die Art und Weise des demokratischen Prozesses.

Jürgen Steinmetz ist Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Mittlerer Niederrhein.

Foto: Simon Erath

(msc) Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein kritisiert die Erhöhung der Gewerbesteuer von 465 auf 485 Punkte aufs Schärfste: „Tönisvorst war bereits ein steuerlich teurer Standort und liegt jetzt sogar auf einem höheren Niveau als die Nachbarstadt Krefeld“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Zudem kritisiert die IHK die Art und Weise des demokratischen Prozesses. SPD, Grüne, UWT und GUT hatten in der Ratssitzung am Donnerstagabend beantragt, den Gewerbesteuerhebesatz um 20 Prozentpunkte anzuheben, und setzten sich damit gegen CDU und FDP durch.

Tönisvorst generiert nach Ansicht der IHK nur deswegen unterdurchschnittliche Steuereinnahmen, weil es in der Vergangenheit nicht gelungen sei, genügend Unternehmen anzusiedeln. „Statt einer Gewerbesteuererhöhung wäre eine aktive Wirtschaftspolitik, zum Beispiel durch die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen, das deutlich bessere Mittel gewesen, um den Haushalt auch nachhaltig zu verbessern“, so Steinmetz. „Hohe Energiekosten, Inflation und steigende Arbeitskosten treffen die Unternehmen hart. Das zeigt das Ergebnis unserer Konjunkturumfrage“, so Steinmetz.

Deutliche Kritik übt Steinmetz daran, dass die Steuererhöhung erst am Tag der Ratssitzung und ohne vorherige Vorlagen beantragt wurde. „Während die Tönisvorster Unternehmen die zunehmende Bürokratie bei unserer vergangenen Standortanalyse – etwa die zu lange Dauer von Plan- und Genehmigungsverfahren – kritisiert haben, kann eine Steuererhöhung offensichtlich unbürokratisch durchgesetzt werden. Das ist ein schlechtes Signal für die Tönisvorster Gewerbetreibenden“, sagt Steinmetz. Der IHK-Hauptgeschäftsführer stellt zudem die Frage, ob diese Steuererhöhung nicht gegen die Gemeindeordnung des Landes NRW verstößt. Es werde eine klare Rangfolge der gemeindlichen Deckungsmittel bestimmt. „Das heißt: Bevor Steuererhöhungen möglich sind, müssen die Entgelte für die von der Kommune erbrachten Leistungen erhöht werden. Bei einem Antrag, der erst zu Beginn der Ratssitzung in den politischen Prozess eingebracht wurde, kann diese Prüfung unmöglich geleistet worden sein“, so Steinmetz.

(msc)