Folgen der Corona-Krise Das verschobene Ja-Wort

Tönisvorst/Kempen · Acht Trauungen, die bis zum 19. April in Tönisvorst durchgeführt worden wären, müssen ausgesetzt werden. Die von der Verschiebung betroffenen Brautpaare haben Verständnis gezeigt.

Das Trauzimmer bleibt leer. Auch im Wasserschloss Haus Neersdonk in Vorst wird laut Landesverordnung bis zum 19. April keine Eheschließung mehr vorgenommen werden können.

Foto: Emily Senf

April oder Wonnemonat-Sonnemonat Mai – diese Monate gehören zur Hoch-Saison  für Hochzeitspaare. Der Wille zur ewigen Verbundenheit als Eheleute  wird in diesen Corona-Zeiten des Verzichts und der Vernunft allerdings vom Erlass der Landesverordnung durchkreuzt.

Aufgrund der Landesverordnung vom 22. März (abgekürzt CoronaSchVO) hat die Standesamtsaufsicht des Kreises Viersen am 23. März verfügt, dass Eheschließungen bis zum 19. April auszusetzen sind.

Ausgenommen sind laut Information aus der Stadt Tönisvorst „besondere Situationen, zum Beispiel Nottrauungen im Krankenhaus oder wenn durch eine Terminverschiebung schwerwiegende rechtliche Nachteile eintreten würden“.

Für den Fall, dass ausnahmsweise eine Eheschließung stattfinden darf, gelten Schutzvorkehrungen. Sie erlaubten inzwischen keine Gäste mehr, weder im noch vor dem Trauraum.   Auch auf eine Traurede würde verzichtet, um den Aufenthalt von mehr als zwei Personen im Raum so kurz wie möglich zu gestalten, heißt es aus dem Tönisvorster Standesamt

   Jeder müsse einen eigenen Stift zum Unterschreiben mitbringen. Vor dem Betreten des Rathauses müssen die Beteiligten schriftlich erklären, dass weder er noch sie selbst Krankheitssymptome haben, noch aus einem Risikogebiet kommen oder   Kontakt zu einer Infektions-verdächtigen Person hatten.

Acht Trautermine waren bis zum 19. April bisher vergeben. Die acht betroffenen Paare hätten alle Verständnis gezeigt, teilt Stadtsprecherin Catharina Perchthaler nach Rücksprache mit den Kollegen im Standesamt mit.

Von den von der Verschiebung ihres Trautermins betroffenen Brautpaaren kommen sechs aus der Stadt Tönisvorst, ein Paar aus Krefeld und eins aus Düsseldorf.

Sobald möglich, werden Paaren  gleichwertige Termine angeboten

„Die Paare wurden telefonisch und schriftlich informiert. Sie erhalten zum 19. April weitere Nachricht. Sobald es möglich ist, werden wir ihnen, soweit möglich, gleichwertige  Termine anbieten.“ Damit meint die Stadtsprecherin unter anderem den Samstag als Hochzeitstermin und Haus Neersdonk als beliebten Trau-Ort.

Im Mai wären 25 weitere Paare betroffen, aber bis dahin gelten neue Bestimmungen, deren Regelungsinhalt man  abwarten müsse. Perchthaler: „Auch diese Paare werden  rechtzeitig über einschränkende Maßnahmen informiert.“

Das Tönisvorster Standesamts-Team hatte auch in diesem Jahr wieder mit 180, 190 Eheschließungen gerechnet. Seit 2016 sind auch  Trauungen  im Wasserschloss Haus Neersdonk in Vorst möglich.

Regelung gilt auch in Kempen wie im gesamten Kreis Viersen

Blick nach Kempen. Auch dort gilt: Laut Anweisung der Standesamtsaufsicht werden im Kreisgebiet Viersen, somit auch in Kempen, Trauungen bis zum 19. April ausgesetzt. Es gelten die Ausnahmen wie in Tönisvorst. Verschobene Trauungen würden zunächst vorrangig durchgeführt, teilt Christoph Dellmans, Pressesprecher der Stadt Kempen, mit.