St. Töniser Straße in Vorst Tönisvorst lichtet den Schilderwald
Tönisvorst · An der St. Töniser Straße in Vorst soll der Gehweg wieder ganz den Fußgängern gehören. Bislang war der Fußweg auch für den Radverkehr freigegeben, doch diese Schilder werden jetzt entfernt.
(biro) Zum Jahresbeginn will die Stadt Tönisvorst sechs Verkehrsschilder entfernen, die bislang auf einem Teilstück der St. Töniser Straße in Vorst standen. Es geht um das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ (ein blaues rundes Schild mit Frau und Kind), und das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“, auf dem ein Fahrrad abgebildet ist. Auslöser ist ein Beschluss des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr von November.
Die Fraktion der Grünen im Stadtrat hatte von der Stadtverwaltung wissen wollen, wie die Verwaltung die Maßnahme einschätze, auf die vielen Schilder „Fußverkehr – Radverkehr frei“ komplett zu verzichten und an beiden Enden des Straßenabschnitts Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Nutzung der Straße zu verweisen. „Unserer Meinung nach könnten wir auf diese Weise rund ein halbes Dutzend Schilder, die den offensichtlichen Gehweg als Gehweg ausweisen und durch das Zusatzschild für den Radverkehr freigeben, einsparen“, erläuterte Jürgen Cox für die Grünen die Anfrage. Im Gegenzug müssten nur zwei neue Schilder angebracht werden, die auf der Strecke für Rechtssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sorgten.
Früher gab es an der Straße einen Rad- und Fußweg. Die Fahrbahn gehörte den Autofahrern, Rad- und Fußverkehr teilten sich den Gehsteig. Mit einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung änderte sich die Lage: In Tempo-30-Zonen sollten Radelnde die Fahrbahn benutzen, der Gehsteig sollte Fußgängern vorbehalten sein. Entsprechend wurde die Benutzungspflicht für die Radwege aufgehoben.
Weil die rot gepflasterten Radwege auf dem Gehsteig nicht von heute auf morgen neu gepflastert werden konnten, fand man eine Regelung: Radfahrer durften auf dem rot gepflasterten Bereich des Gehwegs fahren, allerdings nur im Schritttempo. Voraussetzung dafür: die Schilder Gehweg“ mit Zusatz „Radverkehr
frei“.
Das führt aber zu einigen Problemen, wie Cox darlegte: So hielten viele Radfahrer und Autofahrer den roten Bereich für einen benutzungspflichtigen Radweg, was dazu führe, dass Fußgänger auf dem Gehsteig von Radelnden „weggeklingelt“ werden. Oder dass Radfahrer, die völlig legal auf der Straße fahren, von Autofahrern zurechtgewiesen werden. Manche E-Bike-Fahrer sind keineswegs im Schritttempo auf dem Gehsteig unterwegs. Und nicht zuletzt ist nach Bauarbeiten ohnehin das rote Pflaster in weiten Teilen durch graues Pflaster ersetzt worden.
Die Stadt wird die Schilder jetzt abbauen. Für Fußgänger und spielende Kinder soll die Nutzung des Gehsteigs damit künftig gefahrloser möglich sein. Auch für Radelnde soll sich die Situation verbessern. Nach Einschätzung der Verwaltung können Radfahrer bei Tempo 30 gut und sicher auf der Straße fahren; im Vergleich zum Gehweg bewege sich der Radfahrer im ständigen Blickfeld der Autofahrer. Zudem seien Verkehrsmessungen des Kreises Viersen unauffällig gewesen, heißt es von der Stadt. Bis auf wenige Ausnahmen werde die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten.