Neues städtisches Wohngebiet zwischen Rosenstraße, Hülser Straße und Nordring Tönisvorst ändert ein Bauprojekt

Tönisvorst · Bereits im Frühjahr befand sich der erste Planentwurf dazu in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Aufgrund vieler Anregungen aus der Bevölkerung ist der Plan noch einmal angepasst worden und wird erneut ausgelegt.

 Das Gebiet zwischen Nordring, Rosenstraße und Hülser Straße.

Das Gebiet zwischen Nordring, Rosenstraße und Hülser Straße.

Foto: Norbert Prümen

(emy) Keine Schottergärten, begrünte Dächer, heimische Gehölze und ein klein- bis mittelkroniger Laubbaum pro Garten – das ist keine ferne Zukunftsmusik, sondern dabei handelt es sich um Rahmenvorgaben für ein neues städtisches Wohngebiet zwischen Rosenstraße, Hülser Straße und Nordring nördlich des St. Töniser Zentrums. Damit will die Stadt Tönisvorst neben der positiven Wirkung auf das Kleinklima auch ein zusätzliches Nahrungsangebot für Insekten und Vögel schaffen.

Bislang ist dieser innerstädtische Bereich versiegelt und wird jetzt durch diese Vorgaben – dort, wo keine Gebäude stehen – gärtnerisch umgewandelt. Und dieses Wohngebiet erfüllt den städtebaulichen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Ziel der Apfelstadt ist, die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich zu reduzieren. Ein privater Bauherr will dieses Wohngebiet mit Platz für 30 Wohneinheiten auf den Flächen einer ehemaligen Gärtnerei mit rund 2,7 Hektar realisieren.

Bereits im Frühjahr befand sich der erste Planentwurf dazu in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Aufgrund vieler Anregungen aus der Bevölkerung ist der Plan noch einmal angepasst worden und wird erneut ausgelegt. Anwohner haben Anregungen bezüglich der zulässigen Gebäudehöhen und  der Geschossigkeit eingereicht, informiert die Verwaltung.

Die Stadt ist diesen für einige Teilbereiche gefolgt: So wurde etwa die maximale Gebäudehöhe teils von 11,5 auf zehn Meter reduziert, um die Interessen der Nachbarn, deren Grundstücke östlich angrenzen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche gestalterische Festsetzung aufgenommen, wonach die Außenwände von Staffelgeschossen an allen Seiten mindestens einen Meter hinter die Außenwände des darunterliegenden Vollgeschosses zurückgesetzt errichtet werden müssen, um den Eindruck eines zusätzlichen Vollgeschosses bei der Ansicht aus beliebigen Richtungen zu vermeiden.

Die Stadt beabsichtigt die Entwicklung eines Wohnquartiers mit einer gemischten Bebauungsstruktur und Wohnraum für verschiedene Nachfragegruppen. Vor diesem Hintergrund sind Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser geplant.

Die hier vorgenommene Beschränkung auf maximal zwei Wohnungen pro Wohngebäude im Bereich der geplanten Einfamilienhausbebauung lässt die gewünschte maßvolle Nachverdichtung zu, ohne zu einer zu hohen Auslastung zu führen, die sich etwa in einem größeren Stellplatzbedarf und verstärkter Lärmentwicklung äußern könnte, so die Stadt.

Wer sich im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Tö-78 „Ehemalige Gärtnerei Rosenstraße“ äußern möchte, kann dies bis einschließlich Montag, 16. August, tun. Für eine persönliche Einsicht ist pandemiebedingt ein Termin notwendig; zu vereinbaren unter Telefon 02156/999-409 oder E-Mail Reiner.Linden@toenisvorst.de. Einsicht nehmen kann man auch online unter:

(emy)