Rundfunkgebühren Und immer wieder Ärger mit der GEZ
Leser melden sich und schildern ihre Erfahrungen. Auch der Autofahrer aus Willich.
Willich/Tönisvorst. Die Reaktionen reißen nicht ab: Nachdem die WZ am vergangenen Samstag darüber berichtet hatte, dass der „Beitragsservice“ der Rundfunkanstalten — die frühere GEZ— mit Hilfe der Stadt Willich Vollstreckungsmaßnahmen anstrengt, berichten Leser über ihre Erfahrungen mit der GEZ oder ihrer Nachfolgeorganisation.
Seit 13 Jahren streitet sich der St. Töniser Jürgen Beyer mit der GEZ. Weil er beruflich viel in der Hauptstadt zu tun hatte, hatte er sich von 1996 an für zwei Jahre eine Zweitwohnung in Berlin gemietet. „Kurz nach meiner Anmeldung hatte ich die Zahlungsaufforderung der GEZ im Briefkasten“, erinnert sich der St. Töniser. Obwohl er der Meinung war, er brauche für die Zweitwohnung keine Gebühren zu zahlen (darüber gibt es einen Schriftwechsel), unterschrieb er eine Einzugsermächtigung. „Schon alleine, weil ich viel auf Reisen war und keinen Termin versäumen wollte“, so Beyer. Im April 1998 löste er die Wohnung auf und meldete sich beim Einwohnermeldeamt in Berlin ab. Was er vergaß: Die Einzugsermächtigung zurückzunehmen.
„Das stellte ich vier Jahre später fest“, sagt Beyer. Klar, auch seine Schuld. Aber „bei der Anmeldung kam die GEZ von alleine, die Abmeldung wollte sie schriftlich haben“. Beyer forderte seine Gebühren zurück. Antwort: keine. Erst, als Beyer ein Einschreiben mit Rückschein in Marsch setzte, reagierte die behördenähnliche Einrichtung. In der Sache blieb die GEZ allerdings hart: Eine Rückerstattung werde es nicht geben, das sei durch den Rundfunkstaatsvertrag abgesichert. Er hätte die Geräte abmelden müssen.
Beyer wollte sich dennoch damit nicht abspeisen lassen. Er recherchierte, fand heraus, dass die GEZ in anderen Fällen durchaus zurückgezahlt hatte. „Ja“, räumte diese ein. Aber für den Fall von Jürgen Beyer gelte das nicht. Inzwischen hat der Betroffene das EU-Parlament in Brüssel eingeschaltet.
Aber auch der betroffene Autofahrer aus Willich, dessesn Wagen gepfändet worden war, reagiert. „Der Vorwurf des Siegelbruchs ist falsch“, sagt Bernd Grundmann. Er hatte einen Zettel in sein gepfändetes Auto gelegt und schriftlich auf die Pfändung reagiert. Das könne er nur getan haben, indem er Siegelbruch begangen habe. „Falsch“, sagt Grundmann, „ich habe den Zettel durch die Beifahrertür ins Auto gelegt. Und die war nicht mit einem Siegel versehen.“
Er besteht darauf, keine Zahlungsaufforderung bekommen zu haben. „Ich habe ja nicht mal einen Briefkasten“, sagt der 58-jährige, der nach eigener Auskunft zu 80 Prozent schwerbehindert ist. Zum Glück habe sein Arbeitgeber Verständnis für die Situation. Mittlerweile könne er aber arbeiten, weil ein ei Bekannter ein altes Auto zur Verfügung gestellt habe. „So kann ich gottseidank auch die beiden behinderten Menschen weiter unterstützen, um die ich mich kümmere“, erklärt Grundmann. Von Beruf sei er Automatentechniker.
„Ich ziehe das durch mit meiner Weigerung.“ Dass jemand zwangsweise Geld von ihm nehmen wolle, verstoße elementar gegen sein Demokratieverständnis.