Urteil des Landgerichts Drei Jahre Haft für Lothar Vauth

Tönisvorst/Krefeld · Das Urteil gegen den früheren Anwalt ist gefallen. Ob er tatsächlich noch einmal hinter Gittern muss, ist aber fraglich.

Lothar Vauth (im Rollstuhl) und Jessica Vauth mit ihren Anwälten zum Prozessauftakt im März 2017.

Foto: Lothar Strücken

Lothar Vauth bekommt eine dreijährige Haftstrafe. Das entschied das Krefelder Landgericht am Montagnachmittag. Ob der frühere St. Töniser Karnevalsprinz diese Zeit allerdings wirklich hinter Gittern verbringen muss, ist fraglich. Seit März des vergangenen Jahres lief der Prozess gegen den ehemaligen Krefelder Rechtsanwalt und seine Ehefrau Jessica wegen Untreue und weiterer Straftaten bereits. Zahllose Anträge seitens der Vauth-Anwälte sowie der nach Angaben der Verteidigung schlechte Gesundheitszustand des Angeklagten und früheren Landratskandidaten der SPD sorgten immer wieder für Verzögerungen.

Am Ende ging alles ganz schnell. Das Gericht hatte der Verteidigung nach einem Rechtsgespräch am Morgen für beide Angeklagten sogenannte Verständigungsvorschläge gemacht. Soweit die Veruntreuung von Mandantengeldern in acht Fällen und eine Spende in Höhe von 6000 Euro an die Duisburger SPD zugegeben werden würden, legte das Gericht einen Strafrahmen für Lothar Vauth zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten fest. Bei Jessica Vauth waren es zwischen sechs und 16 Monaten. Letztere nahm den Verständigungsvorschlag nicht an. Sie könne sich an mindestens vier der Taten nicht mehr erinnern und sie daher auch nicht gestehen. Das Verfahren gegen sie wird am 22. Oktober fortgesetzt.

Lothar Vauth räumte die Vorwürfe ein. Dabei ging es um Einzelbeträge von bis zu 122 000 Euro. Diese sollen die Angeklagten für Mandanten erhalten haben, diese aber entweder nicht oder erst erheblich verspätet an die Mandanten ausbezahlt haben. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte sagte in einer persönlichen Erklärung, dass ihm die Taten leid täten.

Eingestellt wurden indes die übrigen rund 900 übrigen Anklagepunkte wegen Untreue in Höhe von 1,9 Millionen Euro zulasten der ehemaligen Vauth-Kanzlei. Dabei handelte es sich um allerlei Privatentnahmen der Vauths. Das Gericht hatte dazu ausgeführt, dass recht unklar sei, ob Vauth nicht sogar zu solchen Entnahmen berechtigt war.

Das Krefelder Landgericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Aufgrund der langen Verfahrensdauer, die zumindest Lothar Vauth zu großen Teilen in Untersuchungshaft verbracht hat, hat das Gericht festgelegt, dass bei ihm drei Monate bereits als verbüßt gelten. Außerdem saß er so lange in Untersuchungshaft – fast zwei Jahre –, dass er einen Großteil der verhängten Haftstrafe bereits hinter sich gebracht hat. Der Haftbefehl gegen ihn wurde jedenfalls aufgehoben.