Willich/Tönisvorst: Straßenbau kostet Anlieger oft viel Geld Straßenbau: Oft teuer für Anlieger

Willich/Tönisvorst · Kommunen müssen die Eigentümer an den Kosten für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahnen beteiligen.

Der Bund der Steuerzahler will, dass Straßenbaubeiträge bundesweit abgeschafft werden.

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Die Straße vor der eigenen Haustür wird endlich verbreitert und auch die Gehwege werden erneuert. Eine solche Mitteilung ist auf den ersten Blick für die Anwohner erfreulich. Auf den zweiten vielleicht schon nicht mehr. Denn Grundstückseigentümer werden an den Kosten für diese Maßnahmen über die sogenannten Straßenbaubeiträge beteiligt. Das hält der Bund der Steuerzahler für ungerecht und hat deshalb den Landtag aufgefordert, diese Beiträge abzuschaffen.

Das geht aber nicht so einfach, sagen die Kommunen. „Die Rechtssprechung hat klargestellt, dass die Kommunen durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen verpflichtet sind“, sagt beispielsweise die Technische Beigeordnete der Stadt Willich, Martina Stall. Erhoben werden diese Beiträge von den Grundstückseigentümern dann, wenn in ihrer Straße beispielsweise die Fahrbahn und die Gehwege auf einem längeren Stück erneuert oder verbessert werden. Reparaturen und die Instandsetzung der Fahrbahnen gehören nicht dazu.

Kommunen haben Spielraum bei der Festsetzung der Beiträge

Die Höhe der Beiträge ist dabei unterschiedlich. Sie richtet sich danach, welchen Vorteil der Eigentümer durch die Maßnahmen hat. Dabei werde unterstellt, so Stall, dass ein großes Grundstück, das intensiv bebaut werden kann, auch einen größeren Vorteil von der Straße habe als ein Einfamilienhaus auf kleinem Grundstück. In Willich bedeutet dies beispielsweise, dass Grundstückseigentümer bei der Erneuerung der Fahrbahn einer Hauptstraße 10 Prozent übernehmen müssen. Bei einer Anliegerstraße sind es hingegen 50 Prozent.

Eigentümer haben durch
den Ausbau Vorteile

Die Kommunen haben bei der Festsetzung der Beiträge einen gewissen Spielraum. Das macht ein Vergleich mit der Nachbarstadt Tönisvorst deutlich. Dort bewegen sich die Straßenbaubeiträge zwischen 25 Prozent für eine Hauptverkehrsstraße und 70 Prozent für Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche und sonstige Fußgängerstraßen. Das heißt, auch hier wird die unterschiedliche Nutzung durch die Grundstückseigentümer zugrunde gelegt. „Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes wird die Fläche je nach Geschossigkeit des Gebäudes vervielfacht. Darüber hinaus wird die unterschiedliche Nutzung des erschlossenen Grundstücks berücksichtigt“, erläutert Jörg Friedenberg, stellvertretender Fachbereichsleiter bei der Stadt Tönisvorst. Das bedeute, dass nur die Grundstückseigentümer an den Beiträgen beteiligt würden, die durch den Ausbau der Straße einen Vorteil haben. Der wirtschaftliche Vorteil der Anlieger liege dann darin, dass auch der Gebrauchswert der Grundstücke erhöht werde. Laut Steuerzahlerbund können so für die Eigentümer Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe entstehen. Dies bedeute vor allem für Rentner und Familien oft eine finanzielle Überforderung. Die Einnahmen, die in Willich durch die Straßenbaubeiträge erzielt werden, beziffert Stall so: „In den letzten fünf Jahren hat die Stadt Willich im Durchschnitt zwischen 200 000 und 250 000 Euro an jährlichen Straßenbaubeiträgen vereinnahmt.“ Die Stadt Tönisvorst nennt keine konkreten Zahlen.