Mann ist unbekannt verzogen Gericht sucht Angeklagten
Mettmann/Wuppertal · Ein Mann war vor Jahren in ein Haus in Obschwarzbach eingebrochen. Er sollte neun Monate in Haft.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Auch deshalb, weil die Gerichte seit Jahren unter einer Verfahrensflut leiden. Im Fall eines Serben, der 2014 in ein Haus in Obschwarzbach eingebrochen sein soll, nimmt diese Verfahrensverzögerung nun kuriose Ausmaße an. Der Mann hatte damals einen Fernseher samt Receiver, ein iPad und einen Koffer mit Silberbesteck mitgehen lassen. Gesamtwert: 1800 Euro. Eine DNA-Spur am Fenster hatte die Ermittler auf seine Fährte gelockt, das Mettmanner Amtsgericht verhängte im Oktober 2019 zehn Monate Haft. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen – und die wurde nun, beinahe zwei Jahre später, am Landgericht verhandelt. Jedoch ohne den Angeklagten. Den hatte man aus dem Gefängnis heraus nach Serbien abgeschoben. Aufenthaltsort: unbekannt.
Hinter Gittern war der einschlägig Vorbestrafte wegen anderer Diebstähle und Betrügereien, nicht alle verhängten Haftstrafen sind bereits verbüßt. Deshalb gibt es Suchvermerke, und würde der Mann nach Deutschland einreisen, dürften wohl noch an der Grenze die Handschellen klicken. Das Fernbleiben des Angeklagten wurde nun aber zum Problem für die Richterin, die eigentlich seine Berufung in Sachen „Wohnungseinbruchsdiebstahl in Obschwarzbach“ hätte verhandeln sollen. Ob eine Haftstrafe in die erhoffte Bewährungsstrafe umgewandelt werden kann, hängt vor allem von einer positiven Sozialprognose ab. Soziales Umfeld, Job und unbescholtener Lebenswandel wird „abgeklopft“. Aber wie soll man so etwas beurteilen, wenn der Angeklagte nicht bei Gericht erscheint? Im Zweifel gar nicht, dann wird die Berufung verworfen. Nur ist auch das nicht so einfach wenn der Mann einen Anwalt bevollmächtigt hat, ihn vor Gericht zu vertreten.
Dass auch der Jurist keinen Kontakt zu seinem Mandanten herstellen konnte und der Serbe unauffindbar zu sein scheint, zwang die Richterin, einen Fortsetzungstermin festzusetzen und den Angeklagten per öffentlichem Aushang erneut laden zu lassen. Samt Zeugen, die möglicherweise noch aussagen müssen für den Fall, dass der Verschollene zum Termin doch noch auftauchen sollte. Damit zu rechnen ist auch deshalb nicht, weil ihm vermutlich niemand sagen wird, dass er per öffentlichem Aushang zum Gerichtstermin geladen wird.