DNA-Phänotypisierung Moderne Genanalyse - Von der DNA zum Phantombild?

Düsseldorf · Gen-Analysen können verraten, wie Täter aussehen – doch in Deutschland ist das verboten. In Düsseldorf sprechen Forscher über die Zukunft der Technik.

DNA-Analysen gehören inzwischen fest zur Polizeiarbeit. Das Aussehen der Täter darf aber noch nicht ermittelt werden.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Kommt nach dem genetischen Fingerabdruck bald das genetische Phantombild? Denn längst können Wissenschaftler mehr, als einen gefassten Täter über DNA-Spuren vom Tatort zu identifizieren. Viel über sein Aussehen können sie wissen, ohne ihn zu kennen – es wäre eine gigantische Chance für die Fahndung, hoffen Befürworter. Andere fürchten Diskriminierung. In Düsseldorf haben sich Forscher bei einer Fachtagung in der NRW-Akademie der Wissenschaften und Künste über die Möglichkeiten der modernen Genanalyse ausgetauscht. Und über ihre Grenzen.

Auf die Frage, ob die DNA tatsächlich sicher Aufschluss über das Aussehen eines Menschen geben kann, sagt Peter M. Schneider vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Köln: „Die eindeutige Antwort ist: Jein.“ Zumindest könne die Wissenschaft bestimmte Merkmale mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit vorhersagen. Konkreter wird er auf die Nachfrage, ob er anhand von DNA-Spuren beispielsweise eine Aussage treffen könnte wie: Der Täter hat blaue Augen und blonde Locken. „Die Augenfarbe können wir gut vorhersagen, zu 95 Prozent, die Haarfarbe auch. Locken noch nicht – da sind wir aber dran.“

Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie Alter liest man in der DNA

Auch die Herkunft eines Menschen liegt in den Genen. Zumindest grob. „Wir können nicht sagen, ob jemand aus Iran, Irak oder Afghanistan kommt“, erklärt Schneider. „Aber ob jemand aus Afrika südlich oder nördlich der Sahara kommt, schon.“ Zusätzlich ist die Hautfarbe aus der DNA abzulesen. Und das Alter, denn: „Die Aktivität der Gene verändert sich“, so Schneider. Dadurch könne es auf „plus/minus fünf Jahre“ eingegrenzt werden.

Ein Geheimnis hingegen sei nach wie vor die Körpergröße – weil zu viele Gene beteiligt seien, um sie zu entziffern. Gleiches gilt für das Aussehen des Gesichts: knubbelige Nase, hohe Wangenknochen, volle Lippen. „Das ist so komplex, dass wir noch keinen Zugriff haben“, sagt der Experte und macht damit auch klar, was vom Schlagwort des DNA-Phantombildes zu halten ist: „Das ist eine Wunschvorstellung.“ Noch.

Schneider hat sein Wissen über die sogenannte DNA-Phänotypisierung schon bei der Aufklärung eines Verbrechens zum Einsatz gebracht: als im Sommer 2016 ein Torso am Kölner Rheinufer gefunden wurde und der Polizei Rätsel aufgab – der bekannte Fall eines chinesischen Kochs, der von seinem Kollegen und Landsmann getötet und zerstückelt worden war. Durch die Genuntersuchung habe man herausgefunden, dass es sich um einen Ostasiaten handelte, erklärt der Rechtsmediziner: „Das war entscheidend für die Ermittlungen.“ Der Täter ist vor wenigen Wochen verurteilt worden.

Aber für Tote gelten andere Regeln. Umgekehrt hätte Schneider nicht Täter-Genspuren untersuchen und dadurch Rückschlüsse auf dessen Herkunft ziehen dürfen. Gesetzesvorstöße, um die DNA-Phänotypisierung in der deutschen Strafverfolgung zu erlauben, hat es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder gegeben. Alle scheiterten. Aus gutem Grund, sagt Dieter Sturma, Direktor des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) und des Instituts für Wissenschaft und Ethik der Uni Bonn: „DNA-Spuren sind keine selbsterklärenden Fakten, sondern offen für Manipulation – bewusst oder unbewusst.“

Das „Phantom von Heilbronn“ war nur eine Kontamination

Bestes Beispiel ist das sogenannte Phantom von Heilbronn: die weibliche DNA, die 2007 im Zusammenhang mit dem Mord an Polizistin Michèle Kiesewetter gesichert wurde und in zig anderen Verbrechensfällen auftauchte. Zuletzt stellte sich heraus: Die vermeintliche Serientäterin war vielmehr eine Verunreinigung der Wattestäbchen, die für die Probenentnahmen eingesetzt worden waren. Aber es war der bisher einzige Fall, bei dem bislang in Deutschland vermeintliche Täter-DNA auf biogeografische Merkmale untersucht wurde – von einem Labor in Österreich. Die Analyse ergab, dass die Genspuren aus Osteuropa stammten.

Das zeigt die Gefahr der Stigmatisierung von Gruppen – und dann auch noch der fälschlichen Stigmatisierung. So kritisiert der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland die DNA-Phänotypisierung scharf. Die Expertentagung, so Sturma, spreche sich dafür aus, das Instrument zuzulassen – aber mit strengen Regeln: „Das Rassismusproblem muss gelöst werden.“

Dass die Methode allerdings auch entlastend für ethnische Gruppen wirken kann, wissen die niederländischen Forscher, die in Düsseldorf teilnehmen. In den Niederlanden ist die DNA-Phänotypisierung erlaubt. Erstmals eingesetzt wurde sie schon 1999, nachdem eine Jugendliche in einem kleinen Dorf vergewaltigt und getötet wurde – unweit eines Asylbewerberheims. Eine Welle der Ausländerfeindlichkeit erfasste die Region, doch die Analyse ergab, dass der Täter höchstwahrscheinlich ein Westeuropäer war. Schließlich wurde ein Bauer aus der Nachbarschaft überführt.