Prozess nach Scheidungskrieg Angeklagter bestreitet vor Gericht Tötungsabsicht
Mönchenglabach · Angeklagter räumt vor Gericht ein, seine Frau mit Messer attackiert zu haben.
(mape) Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten ist am Landgericht Mönchengladbach der Prozess um einen blutigen Scheidungskrieg fortgesetzt worden. Der 61-Jährige auf der Anklagebank räumte ein, im Januar seine Frau nachts mit einem Messer attackiert zu haben. Allerdings erklärte der zweifache Vater auch, er habe seine Frau nicht töten wollen.
Über Stunden hatte er vom Zusammenleben mit seiner Ehefrau berichtet. Zunächst sah alles nach einer Bilderbuch-Beziehung aus. 1988 hatten sich beide kennengelernt, ein Jahr später wurde geheiratet. Nach der Studienzeit habe es den ersten Bruch in der Beziehung gegeben. „Wir hatten uns versprochen, etwas aus unserem Leben zu machen. Sie hat sich aber nie richtig um einen Job bemüht oder Bewerbungen geschrieben.“ Stattdessen wurde das spätere Opfer Hausfrau und Mutter. „Sie hat sich hervorragend um die Erziehung unserer beiden Söhne gekümmert“, attestierte der 61-Jährige seiner Frau.
In der Ehe lebten sich beide Partner aber immer stärker auseinander. Der Angeklagte berichtete, er habe immer viel mit seinen Jungs unternommen, seine Ehefrau habe keine Lust gehabt. Spätestens ab 2010 sei die Ehe immer mehr in die Brüche gegangen, 2015 habe man beschlossen, sich zu trennen, seit 2017 lief dann auch offiziell das Scheidungsverfahren.
Ausgelöst durch Stress auf der Arbeit und privaten Ärger zu Hause habe er damit begonnen, täglich eine halbe Flasche Cognac zu trinken. „Irgendwann hab’ ich auf der Autobahn betrunken mit 1,7 Promille einen Unfall verursacht“, so der Grevenbroicher. „Daraufhin hab’ ich meinen Führerschein verloren.“ Mehrfach habe er sich selbst in eine Entzugsklinik eingewiesen, vom Alkohol sei er dennoch nicht weggekommen.
Zu Hause habe es immer wieder massive Streitereien gegeben. Mehrfach sei seine Frau zu Nachbarn geflohen, um von dort die Polizei zu verständigen. „Ich bin immer wieder mit einem Rückkehrverbot belegt worden, weil meine Frau behauptet hatte, ich hätte sie geschlagen und getreten. Dabei hatte ich nie etwas gemacht“, so der 61-Jährige.
61-Jähriger habe seiner Frau
nur Angst machen wollen
Auch bei seiner Frau seien die Alkoholprobleme immer größer geworden. „Sie hat nur noch auf der Couch gelegen, getrunken und ferngesehen.“ So sei es auch am Tattag gewesen. Er habe Bekannte zu sich eingeladen, gemeinsam habe man Wein und Wodka konsumiert. Irgendwann habe sie wieder die Polizei gerufen. Danach habe er erneut das Haus verlassen müssen.
Man sei anschließend zu den Bekannten gegangen und habe dort weitergetrunken. „Ich habe mich geärgert“, berichtete der 61-Jährige, „Nachts habe ich dann beschlossen, nach Hause zurückzukehren und das Ganze mal klarzustellen.“ Er habe ein Messer aus der Küche geholt und sei damit auf die Frau losgegangen. Nur oberflächlich habe er sie verletzt. „Ich wollte sie niemals töten. Ich wollte ihr Angst machen.“ Weil sie geschrien habe, habe er ihr auch zeitweise eine Decke über den Kopf gestülpt. Irgendwann sei einer der Söhne gekommen und habe die Eheleute getrennt. Die Frau habe an verschiedenen Stellen geblutet. „Da hab ich mich gefragt: Was hast du gemacht?“, so der Angeklagte.
Anschließend kehrte er nach eigenen Angaben zurück zu seinen Bekannten und wartete auf dem Balkon mit einer Zigarette in der Hand auf die Polizei. Die Ermittler hatten später Spuren von Amphetamin in seinem Blut gefunden. „Mit Drogen hatte ich nie was zu tun“, behauptete der Angeklagte, „das muss mir irgendwer ins Getränk gekippt haben.“ Auch das angebliche Motiv sei für ihn nicht nachvollziehbar. Laut Staatsanwaltschaft hatte er die Frau töten wollen, um sich in den alleinigen Besitz des Hauses zu bringen. „Das Haus wäre sowieso an mich gegangen, ich habe das Haus geerbt.“ Staatsanwalt Stefan Lingens verfolgte die Aussage des 61-Jährigen mit zweifelndem Blick – das Opfer hatte das Geschehen offenbar anders in Erinnerung. Die Frau soll am 15. Juli als Kronzeugin aussagen.