Ein Grevenbroicherin und ein Jüchener sind angeklagt Gericht vertagt Hundewelpen-Prozess
Rheydt · Zwei Angeklagten wird illegaler Tierhandel vorgeworfen. Warum der erste Verhandlungstag schnell vorbei war.
Ein Prozess um den illegalen Handel mit Hundewelpen begann am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht in Rheydt mit einigen Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hatte gegen zwei Angeklagte aus Grevenbroich und Jüchen den Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs, des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wegen Urkundenfälschung, Beleidigung und Bedrohung erhoben.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die beiden Angeklagten – eine 29-jährige Frau aus Grevenbroich und ein 39-jähriger Mann aus Jüchen – per Internet einen gesunden, geimpften und gechipten Hundewelpen angeboten, der sich dann als illegal aus Nordmazedonien importiert und krank erwies. Bei der vereinbarten Übergabe im April 2021 in Mönchengladbach sollen die Angeklagten dem Käufer mitgeteilt haben, dass das Tier weder gechipt noch geimpft sei und hätten einen erheblichen Preisnachlass angeboten. Die vereinbarten Papiere seien nicht übergeben worden. Drei Tage später verstarb das zwölf Wochen alte Tier. Im Rahmen der anschließenden Korrespondenz soll die Angeklagte den Käufer rassistisch beleidigt und bedroht haben.
Nicht nur um diesen Welpen geht es vor Gericht: Bei einem weiteren Verkauf eines Zwergspitzwelpen soll entgegen der Zusicherung das Tier nicht gechipt oder geimpft gewesen sein. Der Impfpass war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gefälscht worden. Auch sei vorgespiegelt worden, dass das Tier zwölf Wochen alt gewesen sei. Tatsächlich sei der Welpe erst sechs Wochen alt gewesen. Nach der Übergabe sei der Kontakt der Geschädigten aus Rüsselheim zur Angeklagten abgebrochen.
Bevor das Verfahren gegen die zwei Angeklagten in Rheydt allerdings beginnen konnte, sah sich der Strafrichter veranlasst, die Hauptverhandlung auszusetzen und neu zu terminieren. Der Grund war, dass die beiden Verteidiger der Angeklagten nicht erschienen waren. Ob sie überhaupt mandatiert sind oder ob der Verhandlungstermin für sie zu kurzfristig angesetzt war, soll nun geklärt
werden.
Zunächst war einer Angeklagten von Amts wegen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden. Nachdem die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung allerdings entfallen waren, hatte sich die Angeklagte selbst um einen Rechtsbeistand bemüht. Warum der Anwalt nicht anwesend war, blieb offen – ebenso, warum der Verteidiger des zweiten Angeklagten auch fehlte. Trotz Unterstützung durch einen Dolmetscher konnte die Frage nicht geklärt werden. Zur Verlesung der Anklageschrift kam es daher nicht, und die geladenen Zeugen mussten ohne Befragung wieder gehen. Der neue Termin für die Hauptverhandlung in Rheydt ist noch nicht festgelegt.