49-Jähriger muss in den Entzug

Für einen Gladbacher gab es im Raub-Prozess zwar einen Freispruch, aber diverse Auflagen.

Mönchengladbach. Schwerer Raub, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Betrug — die Liste der Anklagepunkte beim Prozess gegen einen 49-jährigen Mönchengladbacher war lang. Und doch gab es am Donnerstag einen Freispruch. Allerdings nicht ohne Auflagen von der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach.

Der Mann wurde von den Richtern als nicht schuldfähig eingestuft, weil er durch das Zusammenspiel aus den Folgen einer Diabetes-Erkrankung, Drogen- und Alkoholkonsum psychisch krank ist.

Die Richter folgten den Forderungen der Staatsanwaltschaft und ordneten die zweijährige Unterbringung in einer Entzugs-Anstalt an. Danach soll geprüft werden, ob eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der 49-Jährige hatte verschiedene Opfer unter anderem, weil sie noch Drogenschulden bei ihm haben sollten, mit Waffen bedroht, geschlagen oder gegen ihren Willen in einer Wohnung festgehalten (die WZ berichtete). ok