Anmeldungen für die Grundschulen starten

Verschiedene Kriterien können bei Auswahlverfahren eine Rolle spielen.

Mönchengladbach. Rund 2250 Jungen und Mädchen aus Mönchengladbach werden im kommenden Jahr schulpflichtig. Das sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, anders gesagt alle, die vom 1. Oktober 2011 bis einschließlich 30. September 2012 geboren wurden. Kinder, die danach geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Die Eltern der Kinder wurden bereits schriftlich über die Anmeldetermine und -verfahren informiert.

Die Anmeldetermine sind Freitag, 13. Oktober, von 10 bis 12.30 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie Samstag, 14. Oktober, von 10 bis 12 Uhr. An den Hauptstandorten der Grundschulverbünde werden auch die Anmeldungen für die Teilstandorte entgegengenommen. Für die Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten die ihnen zusandten Anmeldeunterlagen ausfüllen und in der Grundschule ihrer Wahl an einem der Anmeldetermine abgeben.

Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschafts-, Konfessions- oder Montessori-Grundschule) steht den Eltern frei. Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der von der Stadt festgelegten Aufnahmekapazitäten. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen.

Sollte eine Schule mehr Anmeldungen als freie Plätze haben, muss die Schule ein Auswahlverfahren durchführen, bei dem Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig angenommen werden. Die Schulleitung berücksichtigt Härtefälle und zieht darüber hinaus verschiedene Kriterien für die Entscheidung heran, die im Schulgesetz festgelegt sind. Dazu gehört zum Beispiel, ob bereits Geschwisterkinder die Schule besuchen. Aber auch die Länge des Schulwegs oder der vorherige Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule kann die Entscheidung beeinflussen. gap