Aschefelder auf Friedhöfen geplant

Diese Form der Bestattung taucht in der neuen Friedhofssatzung auf. In der Politik regt sich jedoch Widerstand.

Foto: Ilgner/Bußkamp

Wer in Mönchengladbach einen verstorbenen Angehörigen beisetzen möchte, könnte künftig eine neue Alternative zur Wahl haben: Totenasche soll demnächst auf speziellen Wiesen auf städtischen Friedhöfen frei verstreut werden dürfen. Der Entwurf der neuen Friedhofssatzung durch die Stadttochter Mags sieht erstmals solche Aschefelder auf städtischen Friedhöfen vor.

Foto: Ilgner/Bußkamp

Voraussetzung für diese in Mönchengladbach bisher nicht mögliche Art der Bestattung ist, dass der Verstorbene die Verstreuung der Totenasche schriftlich bestimmt hat. In diesem Fall sollen an zentraler Stelle Name, Geburt- und Sterbedatum des Toten auf Gedenkplatten aufgeführt werden. Darauf wird nur dann verzichtet, wenn der Verstorbene dies ebenfalls schriftlich bestimmt hat. Dann findet die Verstreuung durch den Bestatter anonym statt. Kreuze, Grabsteine oder Blumenschmuck sind nicht erlaubt. Die Kosten für das Verstreuen auf Aschefeldern sind deutlich niedriger als etwa für Sarggrabstätten: Der Entwurf der Gebührensatzung sieht dafür 500 Euro vor. Eine Erdgrabstätte für einen Sarg kostet das Dreifache.

Diese Form der Bestattung ist relativ jung. In NRW ist es erst seit einigen Jahren erlaubt, die Totenasche auf spezielle dafür ausgewiesenen Flächen zu verstreuen. In den Niederlanden etwa gibt es diese Möglichkeit schon länger. Mönchengladbach hatte diese Möglichkeit bisher nicht in die Friedhofssatzung aufgenommen, anders als etwa Erkelenz. Dort kann die Totenasche schon seit einigen Jahren ohne Urne auf einem Aschestreufeld auf dem Zentralfriedhof verstreut werden.

Noch ist die neue Satzung nicht fix, der Rat muss sie noch „zustimmend zur Kenntnis nehmen“ — oder aber ändern. Genau das haben drei Ratsmitglieder auch vor: Dieter Breymann, Norbert Post (beide CDU) und Ulrich Elsen (SPD) wollen gemeinsam beantragen, den Absatz über Aschefelder aus der Friedhofssatzung zu streichen.

„Die Form des Verstreuens der menschlichen Asche entspricht in keiner Weise unserem traditionellen Umgang mit den sterblichen Überresten von Verstorbenen“, sagt Ulrich Elsen. Dies entspreche dem Auslöschen der letzten Reste einer Existenz, wie es „im Mittelalter nur den schlimmsten Verbrechern zugemutet wurde“. Wer sich verstreuen lasse, wolle sich auslöschen und sich jeder Erinnerung und jedem Ort des Wiederfindens verweigern. „Wenn wir die Erinnerung an einen Menschen völlig auslöschen, verlassen wir die Grundlagen unserer Kultur. Das kann man nicht dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen überlassen“, sagt Breymann. „Wir sollten in der Union auch nicht unser konservatives Gedankengut vergessen. Das ist für mich originär christdemokratisch.“

In den Fraktionen der Großen Koalition gibt es für die Streichung keine Mehrheit. In der SPD wurde lange diskutiert, mit dem Ergebnis: „Wir geben bei der Abstimmung darüber keine Marschrichtung vor“, sagt SPD-Fraktionschef Felix Heinrichs. Teilnehmer der Runde berichteten, die Mehrheit der Sozialdemokraten habe sich dagegen ausgesprochen, die Aschefelder zu streichen. Auch die CDU gibt die Abstimmung darüber frei.