Bei einer 2,5-Prozent-Sperrklausel wären sechs Parteien nicht im Rat
Die Stadt könnte bei weniger „Einzelkämpfern“ im Rat Geld sparen.
Erich Oberem sieht es ganz leidenschaftslos. Auch wenn es seine eigene Partei, die FWG, betreffen könnte. „Gegen eine vernünftige Sperrklausel kann keiner etwas haben“, sagt der Parteichef der Freien Wähler. SPD, CDU und Grüne im Land haben sich jetzt darauf geeinigt, für die nächste Kommunalwahl 2020 wieder eine Sperrklausel einzuführen, die bei 2,5 Prozent liegen soll. Damit wollen die drei Landtagsfraktionen der Zersplitterung von Stadträten durch zu viele kleine Gruppen einen Riegel vorschieben.
Für den Rat, den die Mönchengladbacher im Vorjahr wählten, hätte dies bedeutet: Alle kleinen Parteien wären draußen gewesen, er hätte nur aus den Ratsmitgliedern von CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP bestanden. Und die Stadt hätte außerdem noch viel Geld gespart. Zu Vergleich: 2014 lagen Pro NRW (1,89 Prozent), FWG (1,82), Piraten (1,5), Die Partei (1,25), AfD (1,45) und NPD (0,89 Prozent), die jeweils einen Sitz bekommen haben, unter der 2,5-Prozent-Marke. In der vorherigen Wahlperiode von 2009 bis 2014 wären NPD (1,3) und Zentrum (1,1) nicht mit Sitz und Stimme im Rat vertreten gewesen. Nur 2004 hätte es die NPD geschafft: Sie kam damals genau auf 2,5 Prozent. Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wären bei 87 502 gültigen Stimmen (100 Prozent) 2188 Stimmen nötig gewesen, um die 2,5 Prozent zu erreichen. Die im Rat vertretenen Fraktionen bekommen finanzielle Mittel. Die Grundsatzregelung sieht so aus: Der Sockelbetrag bei Fraktionen liegt bei 45 000 Euro im Jahr. Der Betrag pro Ratsmitglied beträgt 4032 Euro jährlich, ein Bezirksvertreter erhält 1750 Euro im Jahr — von diesen Summen geben die Ratsmitglieder einen bestimmten Satz an die Partei ab. Da die Zahl von 66 Ratsmitgliedern für Mönchengladbach in der Gemeindeordnung festgelegt ist, würde ein Wegfall der Parteien, die nur ein Ratsmitglied stellen, sich bei der Zahl der Ratsfrauen und -männer nicht auswirken — nur die Verteilung wäre anders.
Trotzdem würde die Stadt Geld sparen. Denn der Rat hat für die „Einzelkämpfer“ die Regelung getroffen, dass sie monatlich 262 Euro zusätzlich für den „Sach- und Kommunikationsaufwand“ erhalten, um sich auf Ratssitzungen vorzubereiten. Dies wären bei Pro NRW, FWG, AfD und NPD insgesamt mehr als 1000 Euro monatlich. Noch mehr Geld bekommen Piraten und Die Partei: Da sie eine Fraktionsgemeinschaft gebildet haben, gilt für sie die Zweidrittel-Regelung für Gruppen. Sie bekommen zwei Drittel der Zuwendungen — Sockelbetrag, Betrag pro Ratsmitglied und Bezirksvertreter —, die eine Fraktion mit drei Mitgliedern erhalten würde. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Anzahl der Ratsmitglieder beziehungsweise Bezirksvertreter berücksichtigt.
Weiterhin werden bei der Abrechnung, soweit eine Fraktionsbildung in den jeweiligen Bezirken aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, auch die Bezirksvertreter berücksichtigt, die einer Partei angehören, aus denen sich die Gruppe gebildet hat.
Das ist kompliziert oder klingt zumindest kompliziert. Für FWG-Chef Erich Oberem steht indes fest: „Es liegt nicht an einer vernünftigen Sperrklausel. Sondern ausschließlich am Wähler. Wenn er anders entscheidet, ist das eben so. Das müssen alle akzeptieren.“